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Kündigung: Was passiert mit Überstunden und Resturlaub?

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Das Thema Kündigung wirft bei vielen Arbeitnehmern zahlreiche Fragen auf, besonders in Bezug auf Überstunden und Resturlaub. In diesem Beitrag werden wir uns damit befassen, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie sie sicherstellen können, dass sie für ihre geleisteten Überstunden entschädigt werden und ihren Resturlaub nutzen können.

Überstunden: Vergütung oder Verfall?

Viele Arbeitnehmer leisten regelmäßig Überstunden, die oft im Arbeitsvertrag als "mit dem Gehalt abgegolten" deklariert sind. Jedoch gibt es hier wichtige Unterscheidungen zu treffen. Übersteigen die Überstunden 15 % der vereinbarten Arbeitszeit, können sie nicht pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein. Arbeitnehmer haben in diesem Fall das Recht auf Freizeitausgleich oder eine separate Vergütung.

Arbeitgeber dürfen Überstunden anordnen, allerdings mit der Maßgabe, dass die Arbeitszeit inklusive Überstunden im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Tag über einen Ausgleichszeitraum von sechs Monaten überschreitet. Bei einer Kündigung besteht allerdings die Gefahr, dass Arbeitgeber die Vergütung von Überstunden verweigern. Um dies zu verhindern, ist es ratsam, Überstunden im Voraus mit dem Arbeitgeber zu klären und dokumentieren zu lassen.

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Handhabung von Überstunden bei Kündigung

Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, sollte er seinen Arbeitsvertrag hinsichtlich der Regelungen zu Überstunden genau prüfen. Oft ist vertraglich festgelegt, wie mit Überstunden im Falle einer Kündigung umgegangen wird. Gibt es keine vertragliche Regelung, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Einigung finden.

Das Auszahlen von Überstunden kann steuerliche Nachteile mit sich bringen, da es den Jahresverdienst erhöht. Eine Umwandlung in Urlaubstage kann eine attraktive Alternative sein. Arbeitnehmer sollten jedoch Vorsicht walten lassen, wenn sie gebeten werden, sogenannte Ausgleichsquittungen zu unterzeichnen. Solche Quittungen können den Verzicht auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, einschließlich Überstunden und Resturlaub, bedeuten.

Umgang mit Resturlaub

Auch der Resturlaub ist ein wichtiger Punkt, der bei einer Kündigung Beachtung finden sollte. Arbeitnehmer haben das Recht, ihren verbleibenden Urlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Ist dies nicht möglich, muss der Resturlaub finanziell abgegolten werden.

Ausschlussfristen und Verjährung

Überstunden und Urlaubsansprüche können nicht einfach durch eine Kündigung verfallen. Allerdings können Arbeitsverträge Ausschlussfristen enthalten, die besagen, wann Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Ist keine solche Frist vereinbart, greift die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

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Fazit

Bei einer Kündigung ist es für Arbeitnehmer wichtig, ihre Rechte in Bezug auf Überstunden und Resturlaub zu kennen. Durch sorgfältige Dokumentation und klare Absprachen mit dem Arbeitgeber können sie sicherstellen, dass sie für ihre geleistete Arbeit angemessen entschädigt werden. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, kann anwaltliche Unterstützung dabei helfen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen kann helfen, nach einer Kündigung finanzielle Einbußen zu vermeiden und einen fairen Ausgleich für geleistete Arbeit zu erhalten.

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RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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