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Überstunden berechnen - was Sie wissen und beachten müssen!

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Überstunden berechnen - was Sie wissen und beachten müssen!

Unter dem Begriff Überstunden ist die Arbeitszeit zu verstehen, die über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit des Beschäftigten hinausgeht. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich nicht mehr arbeiten, als in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde.

Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden

Beim Begriff Überstunden ist zwischen Mehrarbeit und Überstunden zu unterscheiden.

Mehrarbeit bezeichnet die Arbeitszeit, die über die gesetzliche Regelarbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht. Als Überstunden hingegen wird die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit bezeichnet. Überstunden werden entweder als Freizeit oder anteilsmäßig zu einem bestimmten Entgelt erstattet.

Pflicht zum Ableisten von Überstunden?

Grundsätzlich ist kein Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Dennoch kann der Arbeitgeber in Einzelfällen Überstunden im Unternehmen anordnen, und zwar, wenn eine betrieblich bedingte unvorhersehbare Situation gegeben ist. Der Arbeitgeber kann jedoch nicht Überstunden anordnen, wenn beispielsweise mehr Arbeit als gewöhnlich anfällt. Es geht hauptsächlich darum, etwaige Gefahren für das Unternehmen abzuwehren.

Darüber hinaus kann auch ein individueller Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung die Verpflichtung enthalten, Überstunden zu leisten. Jedoch gibt es einige Personengruppen, für die diese Pflicht keine Gültigkeit besitzt. Dazu zählen:

  • jugendliche Beschäftigte zwischen dem 15. und dem 18. Lebensjahr – sie dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich tätig sein (§ 8 JArbSchG).
  • werdende bzw. stillende Mütter – für sie gelten Sonderregelungen, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) definiert sind.
  • schwerbehinderte Personen (§ 207 Neuntes Sozialgesetzbuch)

Obergrenze für Mehrarbeit

Das Arbeitszeitgesetz – kurz ArbZG – enthält Regelungen bezüglich einer Obergrenze für Mehrarbeit. § 3 ArbZG regelt, dass die Arbeitszeit eines Beschäftigten auf maximal 10 Stunden täglich erweitert werden kann.

Diese Obergrenze findet jedoch keine Anwendung bei leitenden Angestellten. Führungskräfte müssen stets bereits sein, Überstunden zu leisten, wenn es der Arbeitgeber verlangt.

Vergütungshöhe von Überstunden

Aus gesetzlicher Sicht gibt es keine Regelung bezüglich der Entlohnung von Überstunden – eine Ausnahme bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das für Azubis gilt.

Generell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die geleisteten Überstunden zu entlohnen, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Die Auszahlungshöhe richtet sich nach dem vereinbarten Monatsgehalt des Mitarbeiters.

Es ist für Arbeitgeber möglich, vertraglich zu vereinbaren, dass Überstunden mit dem allgemeinen Lohn als abgegolten gelten. Diese Klauseln unterliegen jedoch strengen Anforderungen an die Gerichte, die im Allgemeinen nicht mehr als 10 Überstunden auf diese Art als abgegolten anerkennen.

Folgende Formeln dienen zur Berechnung des Lohnes für Überstunden:

Formel 1:

(Bruttogehalt monatlich / 4,33) / Arbeitsstunden pro Woche = Stundenlohn (Brutto)

Beispiel:

Frau Schmidt bekommt ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2600 Euro. Sie arbeitet durchschnittlich 160 Stunden monatlich. Das bedeutet:

2600 Euro / 4,33 / 40 = 15,01 Euro Stundenlohn (Brutto)

Frau Schmidt hat im vergangenen Monat 200 Stunden – anstatt 160 Stunden – gearbeitet. Das heißt, sie muss ihren Stundenlohn in Höhe von 15,01 Euro mit 40 geleisteten Überstunden multiplizieren, um die Summe ihrer Überstundenvergütung zu berechnen.

–> 15,01 Euro x 40 Stunden = 600,46 Euro

Formel 2:

(Bruttogehalt monatlich x 3) / 13 / Arbeitsstunden wöchentlich = Bruttostundenlohn

Beispiel:

Zieht man die oben genannten Zahlen heran, ergibt sich folgende Berechnung:

2600 Euro x 3 / 13 / 40 = 15 Euro Stundenlohn (Brutto)

–> 15 Euro x 40 Stunden = 600 Euro

Zusammenfassend ist festzuhalten: Beide Formeln können zur Berechnung der Überstunden herangezogen werden – das Ergebnis ist nahezu identisch.

Foto(s): ©Fotolia/granata68

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