Kündigung wegen der Nachwirkungen eines Arbeitsunfalls: Geht das?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Wegen langer Krankheitsdauer kann man schon mal gekündigt werden. Was aber, wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hatte? Was, wenn der Arbeitsunfall eine schwere Beeinträchtigung nach sich zieht, derentwegen man immer wieder ausfällt? Darf der Arbeitgeber dann genauso kündigen? Antworten hat Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Vorweg: Ja, der Arbeitgeber darf unter Umständen auch dann kündigen, wenn die Krankheit beziehungsweise die Fehlzeiten auf einem Arbeitsunfall beruhen. Aber: Der Arbeitnehmer ist vor einer Kündigung besser geschützt. Aus folgenden Gründen:

Hatte der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall und fehlt er deshalb häufig am Arbeitsplatz, wird man das zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigen müssen, falls es zur Kündigung kommt.

Denn: Eine Kündigung, auch eine krankheitsbedingte, ist nur dann wirksam, wenn die Interessen des Arbeitgebers an der Kündigung die Interessen des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Arbeitsrechtler nennen das die „Interessenabwägung“ und dort kann die Ursache für die Erkrankung mit hineinspielen. Stammt die Ursache aus der Sphäre des Arbeitgebers, wie eben beim Arbeitsunfall, wird man das Interesse des Arbeitgebers weniger stark gewichten. Noch weniger Gewicht hätte er auf seiner Waagschale, wenn er den Arbeitsschutz vernachlässigt hat und der Arbeitnehmer deshalb verunfallt ist.

Wer eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit bekommt, sollte unverzüglich mit einem Arbeitsrechtler, am besten mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, über die Chancen einer Klage sprechen. Hat es einen Arbeitsunfall gegeben? Hat der Chef Arbeitsschutzbestimmungen missachtet? Für den Arbeitgeber sind Kündigungen im Zusammenhang mit einer Krankheit regelmäßig riskant. Hat die Krankheit einen Ursprung am Arbeitsplatz, kann das die Chancen einer Kündigungsschutzklage oder die Chancen des Arbeitnehmers auf eine hohe Abfindung zum Teil deutlich verbessern.

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