Kündigung weil nicht geimpft - Was jetzt?

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Die Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen kommt zum 15. März 2022. Was gilt für alle anderen Arbeitnehmer?

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

- Ob man seinen Impfstatus dem Arbeitgeber offenlegen muss

- Ob man gekündigt werden kann, weil man ungeimpft ist

- Ob man sich gegen eine Kündigung wehren kann

- Ob man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat

- Was man tun sollte, wenn man gekündigt wird, weil man ungeimpft ist


Muss man dem Arbeitgeber sagen, ob man geimpft ist?

Der Impfstatus ist eigentlich Privatsache, und der Arbeitgeber hat nicht einmal ein Recht, diesen zu erfragen, da dies, zumal mit der Offenlegung des Impfstatusses Konsequenzen verbunden sind, einen Eingriff in die persönliche Lebensführung darstellt. Dies ist allerdings durch die flächendeckend durchgesetzte 3G-Regelung am Arbeitsplatz hinfällig, da nun Arbeitgeber den „G-Status“ ihrer Angestellten wissen müssen, um dem Hygiene-Konzept nachkommen zu können. Wie einige andere Grundsätze deutschen Rechts ist auch dieser im Zuge der Anti-Covid-Politik sang- und klanglos verschwunden.

Kann man gekündigt werden, weil man ungeimpft ist?

Momentan lautet die Antwort noch: Nein!

Die Covid-Krise oder der Impfstatus sind keine wirksamen Kündigungsgründe. Ein Arbeitgeber, der seine Angestellten vor die Wahl zwischen Impfung und Kündigung stellt, überschreitet sein Direktionsrecht. Eine grundsätzliche Impfpflicht am Arbeitsplatz stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Dieses Recht gehört zu den wichtigsten Grundrechten des Menschen, und findet sich im Artikel 2 (2) des deutschen Grundgesetzes. Eine rechtmäßige Impfpflicht wäre an Arbeitsplätzen, die regelmäßigen Kontakt mit Risikogruppen mit sich bringen, wie zB. In Pflegeheimen oder Arztpraxen, allenfalls dann denkbar, wenn die Impfung vor Ansteckung schützen würde, was sie aber bekanntermaßen nicht tut.

Natürlich haben Arbeitgeber zahllose Möglichkeiten, andere Gründe zu benennen, um ungeimpfte Angestellte zu kündigen, wenn sie dies für richtig halten. Sofern diese Gründe formell hinreichend für eine Kündigung sind, lässt sich dagegen wenig tun.

Kann man sich gegen eine Kündigung aufgrund des Impfstatus wehren?

Momentan kann man mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine solche unrechtmäßige Kündigung vorgehen. Diese muss binnen 3 Wochen eingereicht werden. Es empfiehlt sich dringend, hierfür einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu zu ziehen, der mit den Abläufen und Formalien solcher Klagen vertraut ist, und die Klageschrift aufsetzen kann. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig wehren, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es nach geltendem Recht nicht ist.

Hat man als gekündigter Ungeimpfter Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Jeder, der im Verlauf von 30 Monaten insgesamt mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen ist, hat im Kündigungsfall Anspruch auf ALG I. Dieses wird im Regelfall für 6 Monate ausgezahlt. In Ausnahmen auch deutlich länger. Der Impfstatus ist hierfür vollkommen irrelevant. Um ALG I zu erhalten, melden Sie sich möglichst frühzeitig (allerspätestens 3 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses) bei der Arbeitsagentur. Das Antragsformular für ALG I kann online ausgefüllt werden.

Wer keinen Anspruch auf ALG I hat, kann ALG II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, ugs. „Hartz IV“) beanspruchen. Für die Dauer der Corona-Krise (offiziell bis 31.3.2022) gelten hierfür folgende Ausnahmeregelungen: Jeder, dessen Ersparnisse 60.000€ (und für jede weitere Person im Haushalt 30.000€) nicht überschreiten, kann ALG II beim Jobcenter beantragen. Dieses umfasst neben der monatlichen Pauschale von 449€ auch die volle Erstattung der Wohnkosten.

Was sollte man tun, wenn man gekündigt wird, weil man ungeimpft ist?

Wenn Sie jetzt gekündigt werden, oder man Ihnen damit droht, weil Sie ungeimpft sind, müssen Sie sich über folgendes im Klaren sein:

1. Noch ist eine solche Kündigung grundsätzlich gesetzeswidrig, und Sie haben Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

2. Ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als Ungeimpfter ist jetzt schwierig und bald wahrscheinlich gänzlich unmöglich.

Daher handeln Sie unverzüglich! Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen dabei hilft, gegen die Kündigung zu klagen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich auf solche Fälle spezialisiert und bundesweit tätig.

Kontaktieren Sie mich gern per Telefon, Email oder Kontaktformular und schildern Sie mir im Rahmen einer Erstberatung Ihren Fall!


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