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Landgericht Mainz verhängt Haftstrafe wegen Überfall auf Tankstelle

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Das Landgericht Mainz hat mit einem Urteil vom 08.04.2016 einen 33-jährigen Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte letztendlich im Rahmen der Hauptverhandlung zugegeben im August 2013 eine Kassiererin der Tankstelle mit einem Messer bedroht zu haben. Zuvor hatte er behauptet, die Kassiererin sei in die Tat eingeweiht gewesen. Außerdem habe er im Auftrag eines anderen Mannes gehandelt. Ein Pizzeriabesitzer aus Nierstein habe ihn unter Druck gesetzt, den Überfall zu begehen. Dieser war jedoch später getötet worden und stand daher im hiesigen Prozess nicht mehr als Zeuge zur Verfügung.

Der Angeklagte hatte bei dem Überfall mit einer Beute zwischen 30.000 bis 40.000 Euro gerechnet. Letztendlich erbeutete er jedoch lediglich einen Betrag in Höhe von 336 Euro.

Mit dem Urteil blieb das Gericht damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die beantragte eine Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren und neun Monaten. Die Kammer sprach von einem minderschweren Fall eines schweren Raubes.

Das Gericht begründete seinen Urteilsspruch mit der geringen Beute und der äußerst unprofessionell ausgeführten Tat. Die Richter bezweifelten zwar, dass der Angeklagte im Auftrag des Pizzeriabesitzers gehandelt hatte. Da dieser nicht mehr befragt werden könne, müsse jedoch zugunsten des Angeklagten von dieser Version ausgegangen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sondern kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.


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