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Landgericht Saarbrücken verhängt Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung und Bestechlichkeit

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Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Saarbrücken hat mit einem Urteil von Mai 2016 im Korruptionsskandal beim Landesamt für zentrale Dienste (LZD) einen 53-jährigen Angeklagten wegen Bestechlichkeit in mehr als 60 und der Steuerhinterziehung in mehr als 20 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Im vorliegenden Fall gestand der Angeklagte im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Saarbrücker Landgericht, mehr als 320.000 Euro an Schmiergeld angenommen zu haben. Dieses Geld hatte der Angeklagte vom Betreiber eines Hausmeisterservice aus Friedrichsthal angenommen. Im Gegenzug hatte der Angeklagt ihm Aufträge von insgesamt fast einer Million Euro verschafft. Trotz der Höhe der Summen verurteilten die Richter den Angeklagten zu einer relativ milden Strafe. Dabei wurde zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Absprache getroffen. Der Angeklagte erklärte sich bereit bei der Aufklärung weiterer Bestechungsfälle zu helfen. Nach Medienangaben ist mit weiteren Anklagen in diesem Zusammenhang zu rechnen.

In ihrem Plädoyer griff die Staatsanwaltschaft in ungewohnt scharfer Form das saarländische Finanzministerium als zuständige Dienst- und Fachaufsichtsbehörde an. Diese habe, so die Staatsanwaltschaft, trotz erheblicher Anzeichen nicht eingegriffen und den Angeklagten über eine längere Zeit schalten und walten lassen wie er wollte.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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