Landgericht Stuttgart: Porsche muss vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug zurücknehmen

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Die Anwaltskanzlei Dr. Kraft & Rudolph Rechtsanwälte PartG mbB aus Wangen im Allgäu konnte vergangene Woche ein Urteil des LG Stuttgart (Az. 6 O 175/17) gegen Porsche im Rechtsstreit um den sogenannten „Abgasskandal“ erwirken. Es handelt sich hierbei nach unserer Kenntnis um das erste Urteil gegen die Porsche AG im sogenannten „Abgasskandal“. Die Entscheidung ist am 25.10.2018 verkündet und der Klagepartei am 02.11.2018 zugestellt worden.

Gegenstand des Verfahrens war die Forderung der Klägerin, die beklagte Porsche AG, solle das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug vom Typ Porsche Cayenne Diesel, Baujahr 2014 gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen.

Das Gericht hat der Klägerin Recht gegeben. Das Fahrzeug entspreche nicht den abgasrechtlichen Vorschriften. Die Porsche AG habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, mit welcher die Zulassungsbehörden um die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges getäuscht worden seien. 

Dem Kläger ist mit Abschluss des Kaufvertrages ein Schaden entstanden, denn es bestand die konkrete Gefahr, dass die Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrtbundesamt angeordnet würde. Mit Eingehung des Kaufvertrages habe die Klägerin ihr Vermögen gefährdet. 

Die Klägerin hätte vom Abschluss des Kaufvertrages abgesehen, hätte sie gewusst, dass die Gefahr bestand, das Fahrzeug nicht mehr im Öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu können. Die damaligen Vorstände der Porsche AG hätten vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt, denn diese hätten eine Schädigung zahlreicher Kunden in Kauf genommen.

Rechtsanwalt Tobias Honzal von der Anwaltskanzlei Dr. Kraft & Rudolph aus Wangen im Allgäu, der die Klägerin in dem Rechtsstreit vertritt, freut sich über das Urteil. Das Urteil zeigt, dass die Porsche AG verpflichtet ist, den geschädigten Kunden den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die geschädigten Kunden sollten dabei schnell handeln, denn je länger zugewartet wird, umso geringer ist der Anspruch auf Schadensersatz.

Von der Musterfeststellungsklage hält Honzal nicht viel: „Dies ist ein Instrumentarium für die Automobilkonzerne, um möglichst wenig Schadensersatz leisten zu müssen. Das Verfahren wird sich über Jahre hinziehen, zum Schluss werden etliche Autobesitzer leer ausgehen. Der schnellste Weg ist noch immer die Individualklage“.

Das Verfahren gegen Porsche war dabei von besonderen rechtlichen Problemen geprägt. Porsche hatte im Verfahren bestritten, eine Abschalteinrichtung verbaut zu haben. Zudem hatte Porsche die Dieselmotoren von der Schwestermarke Audi zugekauft, sodass sich im Verfahren die Frage stellte, ob der Vorstand von Porsche von den Abgasmanipulationen wusste.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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