Laurèl GmbH: erste Gläubigerversammlung endet ergebnislos

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Die erste Gläubigerversammlung der Laurèl, in der die Restrukturierung der € 20 Mio.-Schuldverschreibung (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN: A1RE5T) beschlossen werden sollte, ist ergebnislos zu Ende gegangen. Aufgrund der geringen Präsenz von nicht einmal 20 % des ausstehenden Nominalkapitals war die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig. Damit bleibt zunächst einmal alles beim Alten. Nach einer Viertelstunde war die Veranstaltung beendet.

Keine Transparenz

Auch hinsichtlich ihrer Kommunikation konnte das Unternehmen keinen Schritt nach vorne gehen. Hier blieb es stattdessen bei der bereits bekannten Taktik der Intransparenz. Obwohl die Laurèl GmbH selbst zu der Gläubigerversammlung eingeladen und ihre Geldgeber zur Anreise veranlasst hatte, blieb das Management jegliche Antwort auf berechtigte Fragen der Anleihegläubiger schuldig. Wortmeldungen oder Fragen waren nicht erwünscht. Das Sanierungsgutachten, auf das die Gesellschaft offenbar selbst seine Zukunft stützt, wurde den versammelten Gläubigern weder vorgelegt noch sonst nachvollziehbar begründet.

Der alleinige Vorstand Dirk Reichert, der selbst Gesellschafter ist und der damit persönlich von den gewünschten Gläubigerverzichten profitieren will, berichtete im Anschluss an die Gläubigerversammlung nur noch über die Lage und Entwicklung des Unternehmens. Die Fragen der anwesenden Gläubiger wollte er allerdings nicht beantworten.

Operative Verluste

Dabei wäre es von hohem Interesse gewesen, warum sich die Laurèl GmbH erst jetzt nach mehreren Verlustjahren daran macht, die Kosten zu reduzieren und das Ruder operativ herumzureißen. Auch konnte nicht geklärt werden, ob es hierzu nicht bereits zu spät ist, da das Rating der Creditreform vom 7. August 2015 schon von einer bereinigten Eigenkapitalquote von – 16,75 % spricht.

Ob die nun offenbar ins Auge gefassten Maßnahmen Erfolg versprechen, steht völlig in den Sternen. Denn dies könnte allenfalls durch ein von einem Wirtschaftsprüfer bestätigtes IDW S6-Gutachten überprüft werden. Sollen sich die Gläubiger damit begnügen, dass der Vorstand Dirk Reichert hiervon lediglich berichtet, dass irgendein Gutachten der Laurèl eine positive Fortführungsprognose zuweist?

Keine Perspektive

Die aktuelle Entwicklung der Laurèl GmbH gibt vielmehr Veranlassung zu der Frage, ob die Gesellschaft in dem durchaus komplexen Marktumfeld noch angemessen positioniert ist. Offenbar war es in den vergangenen Jahren verführerisch und bequem, sich auf einen üppigen Markt in Russland zu verlassen, sodass der Vorstand die notwendigen Maßnahmen für eine aussichtsreiche Positionierung in heimischen Märkten versäumt hat. Ein belastbares Sanierungsgutachten müsste Aufschluss über die Frage geben, welche Chancen das Unternehmen in seiner jetzigen Form überhaupt am Markt hat, und ob sich möglicherweise ein Zusammenschluss oder eine Kooperation mit anderen Modeunternehmen anböte.

Die Umsätze der aktuellen Marktdurchdringung können ganz offensichtlich nicht ausreichen, um die notwendigen Kosten des Geschäftsmodells, die geschuldeten Kosten des Fremdkapitals und erst recht eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Allein in der nun angekündigten Reduzierung von Standort- und Personalkosten und in einer Kürzung des Marketingbudgets das Heil zu suchen, und den künftigen Umsätzen damit das Wasser abzugraben, erscheint hier keine überzeugende Strategie zu sein.

Dabei gilt erneut: Überzeugungskraft kann gegenüber den betroffenen Anleihegläubigern nur ein inhaltlich belastbares und überprüfbares Sanierungsgutachten entfalten, dass das Management aber weiterhin den Gläubigern verweigert.

Vor diesem Hintergrund können Zinsverzichte und eine Laufzeitverlängerung zulasten der Anleihegläubiger ganz offensichtlich nicht in Betracht kommen. Denn hier ist der nachdrückliche Eindruck entstanden, dass allein die Anleihegläubiger als maßgebliche Interessengruppe des Unternehmens zu dessen Sanierung beitragen sollen, während die Sanierungsbeiträge der vorrangig betroffenen Gesellschaftseigentümer weiterhin bestenfalls unklar sind.

Weitere Gläubigerversammlung steht an

Das Scheitern der ersten Gläubigerversammlung ist daher zunächst als folgerichtig zu begrüßen, bringt aber auch eine besondere Gefahr mit sich. Denn in der nächsten Gläubigerversammlung, die Laurèl für Oktober angekündigt, genügt eine Anwesenheit von nur 25 % des Anleihekapitals, um einschneidende Beschlüsse zu fassen. Das heißt, dass die Präsenz von Anleihekapital in Höhe von lediglich € 5 Mio. ausreichen wird, um Einschnitte für alle Gläubiger zu beschließen. Die aktuell noch passive Gläubigermehrheit ist daher den Vorstellungen einer möglicherweise zufälligen Gläubigerminderheit ausgesetzt. Wer dann wirtschaftlich hinter einer solchen Minderheit stehen kann, bleibt der Phantasie überlassen.

Es kommt daher ganz entscheidend darauf an, dass möglichst viele der tatsächlich betroffenen Gläubiger der Laurèl-Anleihe ISIN DE000A1RE5T8 / WKN A1RE5T ihre Stimmrechte ausüben. Dies kann persönlich in der Gläubigerversammlung geschehen, zu der die Gesellschaft mit einer Vorlaufzeit von lediglich zwei Wochen einladen wird. Alternativ können sich Anleihegläubiger auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen.

Die Sozietät Müller Seidel Vos wird auch in der zweiten Gläubigerversammlung die Rechte der vertretenen Gläubiger wahrnehmen und deren Stimmrechte ausüben. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihnen die notwendigen Unterlagen einschließlich einer klaren Erläuterung der zu beachtenden Formalia übersenden können. Wir halten es für dringend geboten, dass die in diesem Verfahren besonders betroffenen Kleinanleger nun den Schulterschluss üben und ihre Rechte gegen Eingriffe des Managements verteidigen.

Ansprechpartner bei Müller Seidel Vos ist Rechtsanwalt Daniel Vos.


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