Lebensversicherung widerrufen – Verjährung / Verwirkung? Einfach erklärt!

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Der Widerruf von Lebensversicherungen ist in aller Munde! Viele haben inzwischen diese Möglichkeit als Chance für sich erkannt, sich auf lukrative Art von einer Lebensversicherung zu lösen. Doch ist dies wirklich zeitlich unbegrenzt möglich?

Verjährung möglich?

Immer wieder hört man von Versicherten, dass sie fürchten, sie könnten allein wegen der langen Zeitspanne, also wegen Verjährung, den Vertrag nicht mehr widerrufen. Das ist aber ein gewaltiger Irrtum: Ein Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht kann nämlich gar nicht verjähren!

Überraschend aber wahr! Verjähren können nur Ansprüche, nicht aber sogenannte Gestaltungsrechte. Rechte zu Kündigung, Widerruf, Widerspruch, Rücktritt etc. sind genau solche Gestaltungsrechte.

Versicherungen argumentieren mit Verwirkung

Versicherungen wissen das natürlich eigentlich auch und argumentieren daher gerne mit einer angeblichen Verwirkung. Dahinter steckt der Gedanke, dass es einem Versicherungsnehmer verwehrt sein soll, nach so langer Zeit noch einen Widerruf Widerspruch/Rücktritt geltend zu machen. 

Die Versicherung behaupten dann oft, sie hätten sich schon darauf eingerichtet, dass ein Widerspruch oder auch Rücktritt nicht mehr kommen werde. Hier werden zum Teil hanebüchene Gründe für eine angebliche Verwirkung angeführt.

Versicherung muss Verwirkung belegen

Allein dass eine Lebensversicherung über Jahre hinaus „gelebt“ wurde und es hier auch mal Änderungen gab, ist schließlich normal und sollte für eine Verwirkung nicht reichen. Außerdem obliegt es grundsätzlich der Versicherung, die sich schließlich darauf beruft, im Streitfall eine solche Verwirkung dann auch wirklich zu beweisen, was ihr häufig dann nicht gelingt.

Fazit

Besitzer von Lebensversicherungen sollten sich nicht abschrecken lassen und versuchen, bestmöglich aus ihrem Vertrag rauszukommen. Helfen kann ein fachkundiger Anwalt, da Versicherungen oftmals versuchen, dies unter Angabe fadenscheiniger Argumente zu verhindern.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet seit Jahren Besitzer von Lebensversicherungen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei ist deutschlandweit tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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