Leo E-Commerce Ltd. / VON HAVE FEY – Abmahnungen (Schmuddelwedda) und kein Ende in Sicht! Wir helfen Betroffenen

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Die aktuelle Abmahnwelle wegen Fotos von Jacken oder Pullovern auf eBay Kleinanzeigen durch HAVE FEY im Auftrage der Leo E-Commerce Ltd. nimmt auch gegen Ende Februar 2024 kein Ende


Auch gestern (23.02.2024) haben uns wieder zahlreiche Anfragen von Betroffenen erhalten, die ein Abmahnschreiben der von HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrage der Leo E-Commerce Ltd. in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Die aktuellsten mir bekannten Abmahnschreiben datieren vom 20.02.2024.

Auch diesen Abmahnungen geht es wieder um den Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen durch das Einstellen von Fotos  (Jacken und Pullover der Marke Schmuddelwedda) auf der Verkaufsplattform Kleinanzeigen (ehemals eBay Kleinanzeigen).

Wir haben bereits in den vergangenen Tagen über die aktuellen Abmahnungen der von HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrage der Leo E-Commerce Ltd. berichtet. 


Hier finden Sie weitere Beiträge von uns hier auf Anwalt.de:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-have-fey-rechtsanwaelte-fuer-die-leo-e-commerce-ltd-erhalten-das-ist-zu-tun-207176.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/von-have-fey-abmahnung-fuer-die-leo-e-commerce-ltd-erhalten-schmuddelwedda-wir-helfen-ihnen-222749.html


1. Was verlangen die von HAVE FEY Rechtsanwälte in dem Abmahnschreiben?


Wie in den vorherigen Abmahnungen der von HAVE FEY Rechtsanwälte wird folgendes vom Empfänger gefordert:


  • Zahlung von Schadensersatz (die geforderte Summe ist abhängig von der Anzahl der Bilder sowie der Nutzungsdauer der betroffenen Lichtbilder und wird im Abmahnschreiben noch nicht genannt, sondern erst nach Auskunftserteilung mitgeteilt)


  • Erteilung von Auskunft zum Umfang und Dauer der Bildnutzung


  • Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung


  • Erstattung der Kosten für den Testkaufkosten


  • Rechtsanwaltskosten aus dem Gegenstandswert von 1.000.- € je Bild / Foto, teilweise sogar 4.000.- € für ein Bild 



2. 1 X 1 bei Erhalt einer von HAVE FEY-Abmahnung:


  • Nicht zahlen, nichts unterschreiben!


  • Keinen Kontakt zu den von HAVE FEY Rechtsanwälten aufnehmen!


  • Lassen Sie sorgfältig prüfen, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt!



3. Haben auch Sie eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. in Ihrem Briefkasten gefunden? Wir unterstützen Sie gerne!


Wenn auch Sie eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. wegen der (angeblichen) unberechtigte Nutzung eines oder mehrerer Fotos im Zusammenhang mit Jacken der Marke Schmuddelwedda erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

In den letzten Tagen und Monaten haben awir viele Abmahnungsempfänger dabei unterstützt, um eine bestmögliche wirtschaftliche Lösung der Angelegenheit zu finden. Unser Fokus liegt dabei insbesondere darauf, ein kostspieliges und belastendes Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wir kennen die von HAVE FEY Rechtsanwälte bereits aus einer Vielzahl an Fällen und können deren Verhalten daher genau einschätzen.

Gerne bieten wir Ihnen unsere HIlfe zur Verteidigung gegen die Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd.  zum günstigen Festpreis an.

Wir vertreten Sie bundesweit!


Unser Ziel: Kein Geld für die Leo E-Commerce Ltd. !


4. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung durch die Kanzlei Dr. Newerla!


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0).

Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte  via Fax (0471/4839988-9) oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Wenn Sie kein Telefonat wünschen lassen wir Ihnen unser Beratungsergebnis auch gerne per E-Mail zukommen.

Oder schreiben Sie uns kurz über die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de an, dann melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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