Abmahnung von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. erhalten?Das ist zu tun!

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Auch im Februar 2024 versenden die von HAVE FEY Rechtsanwälte viele Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Wir möchten mit diesem Beitrag erste Handlungsempfehlungen für Betroffene geben.


Auch in den letzten Tagen und Wochen erreichen uns viele Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrage der Motion E-Commerce GmbH bzw. neuerdings der Leo E-Commerce Ltd. erhalten haben. 

Allein in den letzten 4 Arbeitstagen wurden uns 12 Abmahnschreiben von Betroffenen zur Prüfung vorgelegt. Diese Abmahnschreiben datieren vom 14.02.2024, 15.02.2024 sowie 20.02.2024.


1. Worum geht es in der Abmahnung?


Es geht um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos der Motion E-Commerce GmbH bzw. Leo E-Commerce Ltd. auf eBay Kleinanzeigen. In allen mir vorgelegten Fällen handelt es sich um Fotos von Jacken bzw. Bekleidung der geschützten Marke Schmuddelwedda bzw. Dreimaster.

In den aktuellen Abmahnschreiben der von HAVE FEY Rechtsanwälte wird auf der ersten Seite ausgeführt, dass die Leo E-Commerce Ltd. gegen Ende 2023 die Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Fotos (also die Fotos, die Gegenstand der Abmahnung sind) im Rahmen eines Lizenzkaufvertrages von der Motion E-Commerce GmbH übertragen bekommen habe.

Vor einiger Zeit haben wir bereits über Abmahnungen bzw. Klagen der CBH Rechtsanwälte für die Motion E-Commerce GmbH berichtet (die Empfehlungen gelten auch heute noch):

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-oder-klage-der-cbh-rechtsanwaelte-fuer-die-motion-e-commerce-gmbh-schmuddelwedda-erhalten-wir-helfen-206591.html


Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die  Leo E-Commerce Ltd. im Zusammenhang mit dem Verkauf von Jacken der Marke Schmuddelwedda / Dreimaster auf eBay-Kleinanzeigen erhalten haben, beachten Sie bitte die nachfoglenden Hinweise:


2. Unsere erste Hilfe-Empfehlung bei erhalt einer von HAVE FEY-Abmahnung:


Bitte halten Sie sich zurück, vorschnell Zahlungen zu leisten oder Dokumente zu unterschreiben. Insbesondere raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist nach unserer Auffassung insoweit zu weit gefasst, als dass bestimmte Inhalte nicht in einer Unterlassugnserklärung stehen sollten. Z. B. brauchen Sie sich in einer Unterlassungserklärung nicht verpflichten (wie über von HAVE FEY gefordert), Rechtsanwaltskosten zu übernehmen oder gar Schadensersatz für die Zukunft anzuerkennen.

Sofern die Abmahnung leider berechtigt sein sollte, empfiehlt es sich im Einzelfall eien abgeänderte Unterlassugnserklärung abzugeben. Hierbei sollte es sich um eine Minimalversion nach dem Motto "so viel wie nötig, so wenig wie möglich" handeln. gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Insbesondere sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor das Bild nicht aus der Anzeige entfernt ist.

Kontaktieren Sie unter keinen Umständen die Anwälte von HAVE FEY, ohne zuvor rechtlichen Rat einzuholen. Es ist ratsam, zunächst sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung in Ihrem Fall vorliegt und ob die Abmahnung von HAVE FEY gerechtfertigt ist.


3. Auch eine Abmahnung für die Leo E-Commerce Ltd. erhalten? Wir helfen!


Wenn auch Sie eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. wegen der (angeblichen) unberechtigte Nutzung eines oder mehrerer Fotos im Zusammenhang mit Jacken der Marke Schmuddelwedda / Dreimaster in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

Wir haben bereits vielen Betroffenen geholfen, eine optimale wirtschaftliche Lösung für ihre Angelegenheit zu finden und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Aufgrund unserer Erfahrung mit einer Vielzahl von Fällen kennen wir das Vorgehen der Rechtsanwälte von HAVE FEY gut und können es entsprechend einschätzen.

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung zur Verteidigung gegen die Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. gerne zum günstigen Festpreis an und das bundesweit.

Unser oberstes Ziel dabei: Kein Geld für die Abmahner!


4. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. 

Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte  via Fax (0471/4839988-9) oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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