Mahnbescheid Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte beantragen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gegen diverse Anschlussinhaber einen gerichtlichen Mahnbescheid. Es handelt sich um Altfälle aus dem Jahr 2013, also Abmahnungen mit dem Vorwurf „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss!“

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München sind derzeit im Auftrag diverser Rechteinhaber dazu übergangenen, Altfalle aus dem Jahr 2013 weiterzuverfolgen. Diverse Anschlussinhaber erhielten im November 2016 einen gerichtlichen Mahnbescheid durch das zuständige Amtsgericht.

Mögliche Rechteinhaber, für die Waldorf Frommer einen Mahnbescheid beantragt haben könnten, sind z. B.

  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH
  • Studio Canal GmbH
  • Tiberius Film GmbH & Co. IKG
  • Warner Brothers Entertainment Germany GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Hörbuch Hamburg HHV
  • Bastei Lübbe GmbH & Co. KG
  • Random House GmbH

Folgende Fragen stellen sich häufig aus rechtlicher Sicht

  • Sollte gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben werden? Wie geht es dann weiter? Was wird Waldorf Frommer im Fall eines Widerspruchs dann tun?
  • Kann der Widerspruch vom Betroffenen selbst eingelegt werden?
  • Muss das Widerspruchsformular für den Widerspruch verwendet werden?
  • Sollte der Widerspruch gegen die gesamte Forderung erhoben werden?
  • Wo muss der Widerspruch eingelegt werden? Sind Formvorschriften zu beachten?
  • Ist es sinnvoll, dass der Widerspruch von einem Rechtsanwalt eingelegt wird?
  • Sollte der Widerspruch per Einschreiben erfolgen?
  • Was passiert, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wird?
  • Kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch ein Rechtsmittel eingelegt werden?
  • Was ist, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wurde, weil der Betroffene nicht zu Hause war, sondern z. B. auf einer Dienstreise, im Urlaub oder im Krankenhaus?
  • Was passiert, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist?
  • Sollte gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt werden?
  • Wo muss der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden? Sind Formvorschriften zu beachten?
  • Was passiert, wenn die Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid abgelaufen ist?
  • Was ist, wenn die Einspruchsfrist versäumt wurde, weil der Betroffene nicht zu Hause war, sondern z. B. auf einer Dienstreise, im Urlaub oder im Krankenhaus?
  • Wenn ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid vorliegt: Kann aus dem Vollstreckungsbescheid direkt die Zwangsvollstreckung erfolgen?
  • Kann mit einem fristgerechten Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung verhindert werden?
  • Warum ist in dem Mahnbescheid eine höhere Forderung eingetragen, als in der ursprünglichen Abmahnung geltend gemacht wurde?

Beispielsweise wurde von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ein Mahnbescheid im Oktober 2016 beantragt, der dann im November 2016 durch das Amtsgericht Stuttgart zugestellt wurde. In dem Mahnbescheid war als Hauptforderung wie folgt eingetragen:

In Ziffer 1: Hauptforderung Schadensersatz aus Unfall/Vorfall gem. Rechtsanwaltskosten wg. UrhR-Verl. gemäß Schreiben vom 03.12.2013: 86,00 EUR

In Ziffer 2: Gem. Schadenersatz wg. UrhR-Verletzung gemäß Schreiben vom 03.12.2013: 1500,00 EUR

Des Weiteren wurden noch Verfahrenskosten von 162,50 EUR und Nebenforderungen „Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit“ von 129,00 EUR sowie Zinsen geltend gemacht. Insgesamt wurde ein Betrag von 1904,80 EUR in dem Mahnbescheid geltend gemacht.

Vorgerichtlich wurde in der in Bezug genommenen Abmahnung ein Gesamtbetrag von 1090,00 EUR geltend gemacht, der Anwaltskosten von 215,00 EUR und Lizenzschadensersatz von 875,00 EUR beinhaltete.

Es stellt sich regelmäßig eine Fülle von Rechtsfragen. Natürlich ist auch entscheidend, ob der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung überhaupt verantwortlich ist. Des Weiteren ist immer zu prüfen, ob die geltend gemachten Anwaltskosten und der Schadensersatz der Höhe nach gerechtfertigt sein können. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind verstärkt dazu übergegangen, Altfälle notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung weiterzuverfolgen.

Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*

* Master of Laws für Medienrecht

Kanzlei Weiner

Anmerkung: Die Kanzlei Weiner, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Kanzlei Weiner mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen Erfahrung der Kanzlei Weiner, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.


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