Filesharing aus 2010! Mahnbescheid Amtsgericht Coburg – Constantin Film Verleih – Waldorf Frommer

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Abmahnungen aus 2010 – Mahnbescheid Amtsgericht Coburg – Constantin Film Verleih – Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer haben auch im Januar 2019 im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH gegen Anschlussinhaber einen Mahnbescheid beantragt, der dann durch das Amtsgericht Coburg dem Anschlussinhaber zugestellt wurde. Die Hauptforderung ist 1000,00 EUR und die verfahrenskosten belaufen sich auf 128,00 EUR. Hinzu kommen dann auch noch Zinsen berechnet ab dem Jahr 2018. Die Gesamtforderung beläuft sich auf mindestens 1128,00 EUR.

Was hat es mit dem Mahnbescheid auf sich?

Es geht um einen Lizenzschadenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2010. In dem Mahnbescheid ist als Hauptforderung als Forderungsgrund benannt „Schadensersatz aus Unfall/Vorfall gem. Schadensersatz wg. UrhR-Verletzung gemäß Schreiben (z. B.) vom 30.09.10“

Es stellen sich zahlreiche Fragen. 2 Fragen sollen heute kurz beleuchtet werden:

1.   Hat das Amtsgericht Coburg den Anspruch geprüft?

Nein, eine Prüfung des Amtsgerichts Coburg als Mahngericht findet nicht statt. Das sogenannte Mahngericht prüft nicht, ob der Anspruch begründet ist.

2.   Was muss getan werden, um keine Fristen zu versäumen?

Wichtig ist, dass ab Zustellungsdatum eine Frist von 2 Wochen für das Rechtsmittel des Widerspruchs gilt. Wenn die Forderung in dem Mahnbescheid nicht anerkannt werden soll, muss also auf jeden Fall die Frist von 2 Wochen beachtet werden und fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Dazu sollte das Widerspruchsformular verwendet werden und korrekt ausgefüllt und von dem Antragsgegner (derjenige, der in dem Mahnbescheid als Antragsgegner bezeichnet ist) unterschrieben und an das Mahnbericht gesendet werden.

Christian Weiner, LL.M.

Rechtsanwalt

Master of Laws (Medienrecht)

c j weiner

Schwäbisch Hall, Karlsruhe, Offenburg


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