Mahnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH)

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In letzter Zeit macht die von der GWE GmbH aus Düsseldorf betriebene Gewerbeauskunft-Zentrale wieder vermehrt durch Mahnungen auf sich aufmerksam. Grund dafür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 15 U 43/14). Auf die Berufung der Gewerbeauskunft-Zentrale hin hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben, wonach der Versuch, durch Rechnungsübersendungen, Mahnungen und Inkassoschreiben  „Kunden“ zu Zahlungen zu bewegen,  eine geschäftlich unlautere Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG und § 4 Nr. 1 UWG darstellt.

Das Landgericht bestätigte ein systematisches Vorgehen der GWE GmbH, indem ihr Geschäftsmodell darauf abziele, aus der Täuschung gewonnene Unterschriften dazu zu verwenden, nicht bestehende Forderungen einzutreiben. Durch die Androhung erheblicher Nachteile für den Fall der Weigerung würden Geschäftsleute durch Ausübung von Druck davon abgehalten, ihre Rechte im Hinblick auf das mindestens anfechtbare Zustandekommen eines Vertrages durchzusetzen.  

Nachdem die GWE GmbH im Berufungsverfahren obsiegt hat, kann sie nun ihre Inkassotätigkeit weiter betreiben und Beträge einfordern, die für die Veröffentlichung in dem Verzeichnis der Gewerbeauskunft-Zentrale angefallen sind.

Trotzdem bestehen beste Aussichten, sich von dem Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale zu lösen und bereits geforderte Beträge zurückzuverlangen. Wir haben über das richtige Vorgehen bereits hier berichtet:

Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bundesweit behilflich.



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