Marke Photolini – CJQ Design UG lässt durch Prehm und Klare abmahnen

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Vorsicht bei der Nutzung des Begriffes Photolini! Warum die markenmäßige Benutzung des Begriffes Photolini zu einer markenrechtlichen Abmahnung führen kann, erklären wir in diesem Beitrag.

Die Photolini-Abmahnung

Die CJQ Design UG macht über ihren Geschäftsführer Carsten Jacobsen Rechte an dem Begriff Photolini geltend. Sie hat eine beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragene Wortmarke Photolini. Diese Unionsmarke genießt Schutz unter anderem in der Kategorie 16 für Fotografien als Ware.

Rechtsgrundlage

Daher mahnte die CJQ Design UG unseren Mandanten gem. Art. 9 Abs. 2 b) UMV ab und machte Unterlassungsansprüche nach Art. 9 Abs. 3 UMV geltend. Dazu forderte sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Da es sich um eine Unionsmarke handelt, mahnen Prehm und Klare für die CJQ Design UG nach der Unionsmarkenverordnung (UMV) ab, nicht nach dem deutschen Markengesetz. Jedoch entspricht Art. 9 UMV strukturell dem § 14 MarkenG.

Abgemahnt?

Ob eine Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist, kann nur bei Prüfung des Einzelfalles entscheiden werden. Daher nicht sofort unterwerfen, wenn eine scheinbar zutreffende Abmahnung ankommt! Sprechen Sie mit einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt und lassen die Abmahnung überprüfen. Dabei ist es sogar möglich, dass Sie bei einer unberechtigten Abmahnung Ihre Kosten zurückerhalten.

Wir helfen!

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte sind seit Jahren auf Markenrecht spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrung und Kenntnisse in diesem Bereich. Wir haben daher das nötige Know-how, um Sie bei derartigen Rechtsstreitigkeiten so erfolgreich wie möglich zu vertreten! Rufen Sie gleich an! Unsere Kontaktdaten finden Sie rechts oben in unserem Profil.

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(Autor: Corinna Bernauer mit Lars Rieck)


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