Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei MBBS Rechtsanwälte für "Tornado"

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Wir bearbeiten aktuell eine markenrechtliche Abmahnung, die einer unserer Mandanten erhalten hat.

Wer mahnt ab?

Abgemahnt wurde durch die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte im Auftrag der Herren Frank Bendel und Knut Bendel. Konkret geht es um Reinigungspistolen.

Was wird abgemahnt?

Die Herren Bendel haben für Autopflegemittel und Reinigungsmaschinen, insbesondere Ausblaspistolen zum Reinigen von Autos die Marke „Tornador“ angemeldet. Reinigungsmittel und -geräte werden nach unserer ersten Recherche ebenfalls unter der Bezeichnung „Tornado“ vertrieben. Unser Mandant hat die Bezeichnung „Tornado“ genutzt und wurde wegen angeblicher Verwechslungsgefahr abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es hierzu:

„Die hervorgehobene Bezeichnung ist aufgrund der hochgradigen Ähnlichkeit verwechslungsfähig mit dem von unseren Mandanten u. a. für Reinigungspistolen geschützten Kennzeichen „Tornador“.

Was wird gefordert?

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, Art. 9 Abs. 1b GMV (gemeint ist wohl eher UMV) verletzt zu haben.

Es wird gefordert, die Verwendung des Zeichens „Tornador“ umgehend zu unterlassen. Zudem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung gefordert. Die Auskunftserteilung dient in der Regel zur Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen. Schließlich wird noch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt.

Die Summe der geforderten Rechtsanwaltskosten beträgt 1.822,96 Euro und bemisst sich anhand eines Gegenstandswerts in Höhe von 50.000 Euro.

Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wir können nicht dazu raten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell und ungeprüft zu unterzeichnen. Diese beinhaltet gerade nicht nur die Unterlassungsverpflichtung, sondern auch noch weitergehende, sog. Annex-Ansprüche. 

Stattdessen sollte man eher eine sog. Modifizierte Unterlassungserklärung formulieren lassen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung verhindert auf der einen Seite die gerichtliche Durchsetzung der Unterlassungsansprüche, auf der anderen Seite stellt sie aber kein Schuldeingeständnis dar. Wenn man nach anwaltlicher Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Abmahnung unberechtigt ist, kann es auch sinnvoll sein, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Man riskiert dann zwar ein Gerichtsverfahren, hat aber natürlich auch die Chance, ein solches zu gewinnen.

Wie können wir helfen?

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Abgemahnten. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat Erfahrung im Markenrecht aus gut 11 Jahren.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne auch telefonisch kontaktieren. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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