MBB Clean Energy meldet Insolvenz an

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Nach über einem Jahr der Ungewissheit ist es nun offiziell: Die MBB Clean Energy AG hat beim Münchner Amtsgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Damit endet eines der skurrilsten Kapitel in der an Skurrilitäten nun wirklich nicht armen Geschichte der Mittelstandsanleihen.

Bereits die erste Zinszahlung der mit 6,25 Prozent verzinsten Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0), die im Mai 2014 fällig gewesen wäre, blieb der Wind- und Solarinvestor seinen Gläubigern schuldig. Begründet wurde dies mit einer unwirksamen Globalurkunde. Das mit einer Laufzeit bis 2019 versehene Papier sollte laut Unternehmensangaben schnellstmöglich durch Anleihen mit weitgehend identischen Konditionen ersetzt werden. Geschehen ist allerdings nichts. Stattdessen blieben auch die im Mai 2015 fälligen Zinszahlungen aus.

„Die Anleihegläubiger sollten sich mit Blick auf die nun anstehende Gläubigerversammlung organisieren“, rät Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Vizepräsident der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Auf der Versammlung selbst werde es dann vor allem um die Wahl eines so genannten Gemeinsamen Vertreters gehen, der die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren vertritt. Dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter hat Rechtsanwalt Nieding bereits seine Bereitschaft angezeigt, die Anleihegläubiger als Gemeinsamer Vertreter zu repräsentieren. Über die notwendige Expertise verfügt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zweifellos, vertritt er doch bereits in prominenten Insolvenzfällen wie beispielsweise Solar Millennium AG, Windreich GmbH und der Future Business KGaA (Infinus) die Interessen von Anleiheinhabern in dieser Funktion mit einem gesamten Anleihevolumen von über 600 Millionen EUR oder jüngst die Interessen geschädigter Anleger im Insolvenzverfahren der Prokon Regenerative Energien GmbH.

Für die Kanzlei kommt die Insolvenz nicht unerwartet: „Wir haben bereits Ende 2014 erste Klagen für Betroffene auf Rückzahlung der Investitionssumme nebst Zinsen eingereicht. Die Gesellschaft hat die Anleihegläubiger die ganze Zeit in der Luft hängen lassen. Jetzt ist für alle klar, woran sie sind“, sagt Nieding + Barth-Anwalt Marvin Müller-Blom.

Geschädigte Anleger können sich bei der Frankfurter Kanzlei Nieding+Barth per E-Mail melden und registrieren lassen.


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