Mediation im Strafrecht – der Täter-Opfer-Ausgleich – manchmal die beste Verteidigungsstrategie

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Bei klarer Sach- und Beweislage und der Bereitschaft des Täters, sich beim Opfer zu entschuldigen, kann dieser Weg eine erhebliche Reduzierung der Strafe oder gar das Absehen von Strafe und Einstellung des Verfahrens bedeuten. Der Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber den durch die Straftat entstandenen Konflikt zwischen Täter und Opfer möglichst beilegen möchte und dieser Konflikt in der Regel im Strafverfahren nicht gelöst werden kann. Selbstverständlich ist die Voraussetzung die freiwillige Teilnahme des Opfers, dessen Belange durch die Aufnahme des Täter-Opfer-Ausgleichs ins Gesetz in den §§ 155a und 155b StPO und § 46a StGB gestärkt werden sollen. Die Eignung des Verfahrens für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs und das Maß des von der Rechtsprechung geforderten “kommunikativen Prozesses“ zwischen Täter und Opfer sind von der zugrundeliegenden Straftat, vom Umfang der beim Opfer eingetretenen Schädigungen und damit dem Grad von dessen Betroffenheit abhängig. Grundsätzlich gibt es außer bei vollendeten Tötungsdelikten, in denen eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, keine Beschränkung auf bestimmte Deliktsarten. Am besten eignen sich aber natürlich Körperverletzungs- und Ehrdelikte. 

Daran zu denken ist aber in jedem möglichen Fall immer. 

Angestoßen werden kann das Verfahren von allen Beteiligten, also auch von Staatsanwaltschaft oder Gericht. In Berlin können sich Täter oder Opfer auch direkt an die Sozialen Dienste der Justiz in der Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin, Tel. 030/90156-294 wenden.

Letztlich wird in gemeinsamen Gesprächen eine Lösung zur Schadenswiedergutmachung und Herstellung des persönlichen Friedens gesucht. Selbstverständlich ist hierfür auf Täterseite das Einräumen der Tat und eine gewisse Reue erforderlich. 

Auch auf diesem Weg unterstütze ich Sie gerne.


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