Mediation - was ist das?

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Die Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsangebot zur Konfliktlösung für sämtliche Bereiche des täglichen Lebens, z. B. Wirtschaft, Familie, Miete, aber auch maklerrechtlichen Streitigkeiten. Der Unterschied zum gerichtlichen Verfahren besteht darin, dass nur bei der Mediation die Parteien es selbst in der Hand haben, ihre eigene Lösungsmöglichkeit zu gestalten. Der Richter fällt sein Urteil nach seiner rechtlichen Auffassung ohne Berücksichtigung der Wünsche der Parteien. Bei der Mediation haben die Parteien die Möglichkeit eine Lösung nach ihre Bedürfnisse zu finden.

Der Mediator unterbreitet nach Möglichkeit keine eigenen Lösungsvorschläge, sondern begleitet die Parteien durch eine spezielle Technik zu einem gemeinsamen Lösungsweg. Er ist allparteilich, d.h. er fördert das Verfahren und den Prozess der Einigung und ergreift nicht Partei. Die Lösung wird ausschließlich von den Parteien, genannt Medianten, im Laufe der Mediation gefunden.

Die Erfolgsquote spricht für sich. Sie liegt zwischen 50 und 80 %. Bei nahezu jeder Mediation können die Parteien danach den Standpunkt der anderen Seite besser verstehen.

Besonders wichtig für den Erfolg der Mediation ist die Freiwilligkeit der Teilnahme sowie absolute Vertraulichkeit. Jederzeit kann die Mediation von allen Parteien, aber auch vom Mediator, abgebrochen werden. In der Praxis ist dieses aber eher die Ausnahme.

Die Dauer der Mediation bestimmen die Parteien und sie richtet sich nach dem Umfang oder der Qualität des Konflikts. Fünf bis acht Sitzungen bis zur Lösung sind realistisch. Die Mediation endet dann bestenfalls mit einer Vereinbarung, welche den Konflikt vollständig gelöst hat.

Die Kosten für die Mediation belaufen sich je nach Mediator zwischen 80,00 € und 400,00 € pro Stunde.

In Zukunft wird die Mediation auch in Deutschland stärker in den Vordergrund treten.

Aufgrund der EU-Richtlinie ZKM 2/08 werden die gesetzlichen Grundlagen für die Mediation geschaffen werden. Schon jetzt sind in den Verfahrensordnungen zum Familienrecht, aber auch in der Zivilprozessordnung, die so genannte „Gerichtsmediation“ vom Gesetzgeber eingeführt.

Erste Rechtsschutzversicherungen haben erkannt, dass die Mediation in der Lage ist, Kosten zu sparen und haben die Kostenübernahme für eine Mediation in die Vertragsbedingungen aufgenommen.

Foto(s): (c) Tom Martini


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