Medizinal-Cannabis: Auflage einer halbjährlichen Haaranalyse ist rechtswidrig - VG München vom 29.11.2022

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Wer im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist zum Führen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich geeignet. Man spricht dann rechtlich von einer bedingten Fahreignung. 

Wie auch bei anderen Genehmigungen der Straßenverkehrsbehörden werden derartige Erlaubnisse in der Regel nur mit Auflagen erlassen.Die Rechtsgrundlage entsprechender Auflagen ist § 46 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 FeV. Ein Verstoß gegen die Auflagen lässt die Kraftfahreignung jedoch entfallen.

Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 29.11.2022 ( M 19 K 19.1306 ) einen Bescheid aufgehoben, soweit als Auflage in der Nr. 2 Unterpunkt 3 eine in halbjährlichen Abständen zu veranlassende Haaranalyse auf die Substanz "THC-Säure-A" und eine entsprechende Vorlage dieses Ergebnisses angeordnet wurde. Der Kläger war seit 2014 im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Selbsttherapie, nach der er Medizinal-Cannabisblüten entsprechend der Dosierungsvorgabe des betreuenden Arztes bis zu einem 4-Wochen-Bedarf erwerben darf. Aufgrund der Begutachtung des Klägers ergaben sich keine Hinweise auf einen Missbrauch überschreitenden Konsum von Cannabisprodukten.

Die Anordnung einer jährlichen Leistungstestung hielt das Verwaltungsgericht München angesichts des hohen Stellenwerts der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs jedoch für angemessen.

Das Verwaltungsgericht stellte auch fest, dass  keine Eignung im Falle der eigenmächtigen Einnahme von illegal beschafftem Cannabis vorliege.

Unproblematisch war im entschiedenen Fall, dass das Gutachten die dringende Empfehlung ausgesprochen hat, jährliche Testungen der Leistungsfähigkeit vorzunehmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit  22 Jahren im Verkehrsrecht, insbesondere im Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Er hat Cannabispatienten erfolgreich in Straf- und Ordnungswidrigkeiten verteidigt.

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