Medizinrecht: Regierungskoalition hält am Zwangsaufkauf von Vertragsarztsitzen fest

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesministerium für Gesundheit hat durch eine Pressemitteilung vom 17. Dezember 2014 bekanntgegeben, dass das Bundeskabinett den Entwurf eines GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes beschlossen hat. Der beschlossene Entwurf zeigt, dass auch die Regierungskoalition am zwangsweisen Praxisaufkauf in überversorgten Gebieten festhalten will.

Nach Berechnungen der KBV sind bundesweit ca. 25.000 Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten vom Zwangsaufkauf betroffen.

Es soll allerdings auch Ausnahmen vom Zwangsaufkauf geben: So sollen Ehepartner, Lebenspartner oder das Kind des Arztes nach wie vor das Nachbesetzungsverfahren durchführen können, ohne dass die Einziehung des Vertragsarztsitzes droht. Auch einem angestellten Kollegen oder einem BAG-Partner des Abschied nehmenden Kassenarztes kann die Praxisübernahme nicht versagt werden. Allerdings muss der dann – und das ist neu – mindestens seit drei Jahren Teil der BAG sein.

Derzeit dürften alle Vertragsärzte mit Spannung das Gesetzgebungsverfahren verfolgen. Es sind dabei noch etliche Fragen ungeklärt: Nach welchen Maßstäben ist der betroffene Vertragsarzt bei Zwangsentzug des Sitzes zu entschädigen? Was ist mit den Verträgen der Praxis wie etwa der Mietvertrag? Der aktuelle Entwurf beantwortet diese Fragen nicht, sodass es den beteiligten Rechtsanwälten, Zulassungsausschüssen und Gerichten überlassen ist, für Klärung zu sorgen.

Künftige Praxisverkäufe sollten vor diesem Hintergrund gründlicher und von langer Hand geplant sein. Ich berate Sie gerne!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer

Beiträge zum Thema