Mehr Geld im öffentlichen Dienst!

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Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt ab 2017 eine neue Entgeltordnung, die dazu führt, dass es für nahezu jeden ein deutliches Plus auf der Gehaltsabrechnung gibt. Mehrere Jahre haben die Tarifvertragsparteien ver.di und VKA über die Neubewertung von 1088 der rund 4000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt. Zu den zentralen Änderungen gehört die Öffnung der Entgeltgruppen 4 bis 7, was z.B. dazu führt, dass Beschäftigte mit dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf grundsätzlich in der Entgeltgruppe 5 einsteigen. Gerade im kommunalen Gesundheitswesen und in der Pflege wurden die Tätigkeitsmerkmale erheblich geändert und eine neue Pflegeentgelttabelle gefertigt. Auch erfolgte die zeitgemäße Berücksichtigung des eingetretenen Wandels der akademischen Ausbildung. Bachelor- und Masterabschlüsse werden aufgewertet und teilweise sogar früheren wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen gleichgestellt. 

Eine deutliche Aufwertung erfolgte ebenso bei Beschäftigten im IT-Bereich, in der öffentlichen Verwaltung, Angestellten und leitenden Angestellten in Sparkassen oder im Rettungsdienst. Auch Auszubildende profitieren von den neuen Regelungen. Für sie erhöht sich die Vergütung um 65,00 € und sie erhalten mehr Urlaub. Grundsätzlich sollte sich jeder im öffentlichen Dienst Beschäftigte um eine Überprüfung seiner Eingruppierung kümmern, denn in den Genuss dieser Vorteile gelangt teilweise nur, wer bis spätestens 31.12.2017 beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellt. Maßgeblich für die vorzunehmende Eingruppierung ist die tatsächlich vom Dienstherrn übertragene Tätigkeit, welche sich z.B. aus einer Stellenbeschreibung ergeben kann.

Rechtsanwältin Antje WiggerFachanwältin für Arbeitsrecht


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