Mein Name steht auf der Kundenliste von „Shiny Flakes“ – was tun?

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Nachdem einer der wohl größten Online-Händler Deutschlands für illegale Drogen mit Namen „Shiny Flakes“ von der Polizei aufgedeckt wurde, laufen immer noch bundesweit unzählige (geschätzt: mehre 1000) Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche Kunden der Firma.

Die Ermittlungsverfahren beruhen in der Regel zunächst „nur“ auf dem Eintrag in der Kundendatenbank von „Shiny Flakes“. Teilweise haben die Ermittlungsbehörden auch andere, zusätzliche Erkenntnisse bezüglich einzelnen Kunden. Hierzu gehören beispielsweise E-Mail-Verkehr und Zahlungsnachweise. Aus meiner Sicht reicht der reine Eintrag in der Kundendatenbank – ohne zusätzliche Indizien bzw. Ermittlungserkenntnisse der Polizei – für eine Verurteilung nicht aus. Es lässt sich in der Regel nicht aufklären, ob bestimmte Bestellungen vorgenommen wurden, ob diese tatsächlich herausgegangen und angekommen sind.

Der Umgang der Staatsanwaltschaften mit vermeintlichen Kunden, welche nur mit Name und Adresse in der Kundendatenbank stehen, ist bundesweit sehr uneinheitlich. Einige Staatsanwaltschaften stellen solche Verfahren ein; andere Staatsanwaltschaften (u. a. in Bayern fast ausnahmslos) klagen die Vorwürfe an.

Über eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, welcher ein Rechtsanwalt für die von solchen Ermittlungsverfahren Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft nimmt, kann relativ schnell abgeklärt werden, ob eben „nur“ als einziges Indiz der Eintrag in der Kundendatenbank existiert oder ob andere belastende Daten vorhanden sind.

In jedem Fall sollten Betroffene zunächst keine Angaben zur Sache machen und die Vorwürfe über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Rechtsanwalt

Ulli H. Boldt

Der Verfasser ist auf BTM-Fragen spezialisierter Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht.


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