Meine What’s App Chats wurden veröffentlicht- Was kann ich dagegen machen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Weiterleitung oder Veröffentlichung von internen Chats bei und von What’s App und Co. durch Screenshots oder ähnliches sind Alltag für viele Nutzer. Mal zeigt man Whats App Verläufe nur der besten Freundin, ein anderes Mal darf dann schon die ganze Familie oder die Belegschaft herzlich mitlachen.

Was des einen Freud, ist des anderen Leid und nur sehr wenige What´s App Nutzer sind sich über die rechtlichen Konsequenzen der Weiterleitung oder Veröffentlichung von internen What´s App Nachrichten im Klaren.

Schützen mich meine Persönlichkeitsrechte vor der Verbreitung meines What´s App Chats?

Grundsätzlich sind Nachrichten, gleich ob über What’s App, Facebook oder jedes andere Medium vom Persönlichkeitsrecht des Verfassers der What´s App Nachricht geschützt. Die unberechtigte Verbreitung oder Veröffentlichung einer What´s App Nachricht ist grundsätzlich ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.

Das Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem das Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort (gesprochen sowie geschrieben), das Recht am eigenen Namen, sowie insgesamt die sogenannte Privats-, Geheim- und Intimsphäre und somit auch den Inhalt einer What´s App Nachricht.

Entsprechend bleibt festzuhalten, dass die Weiterleitung oder Veröffentlichung eines What´s App Chats grundsätzlich verboten ist.

Die Weiterleitung oder Veröffentlichung eines What´s App Chats kann unter Umständen sogar strafbar sein.

Wann begründet die Weiterleitung oder Veröffentlichung eines What´s App Chats eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?

Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt beispielsweise dann vor, wenn der Verfasser einer What’s App Nachricht öffentlich bloßgestellt wird, indem die Nachricht ohne sein Wissen mindestens einer weiteren Person unbefugt – also ohne Einverständnis- zur Verfügung gestellt wird. Dabei reicht es schon, wenn wie so oft, ein kurzer Screenshot des What´s App Chats gemacht wird und dieser Screenshot „insgeheim“ weitergeleitet wird.

Denkbar problematisch wird es für einen Betroffenen, wenn solch ein Screenshot des What´s App Chats in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder YouTube geteilt wird.

Welche Rechte habe ich, wenn meine What´s App Nachricht weitergeleitet oder veröffentlicht wurde?

Ein Betroffener hat verschiedene Rechte, um gegen die verbotene Weiterleitung oder Veröffentlichung seiner What´s App Nachrichten vorzugehen.

  • Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB analog i.V.m. § 823 I BGB i.V.m. Art. 1 U, 2 I GG gerichtet auf Unterlassung der Veröffentlichung/Weiterleitung;
  • Auskunftsansprüche hinsichtlich der Fragen wann, wo und wie interne Whats´ App Chatverläufe geteilt wurden – auch an wen diese What´s App Nachrichten gesendet wurden;
  • Anspruch auf Berichtigung, wenn durch die What´s App Nachricht eine Person öffentlich bloßgestellt oder ihr diese Nachricht zugerechnet werden soll, obwohl sie von einem anderen Verfasser stammt;
  • Anspruch auf immateriellen Schadensersatz – das sogenannte „Schmerzensgeld“;
  • Zu guter Letzt haben Sie gegen den Verursacher einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten.

Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung der What´s App Nachrichten, kann sogar ein Anspruch gegen die sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram, TikTok etc.) bestehen. Dieser Anspruch ist auf die Löschung der jeweiligen Beiträge gerichtet und ist grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Meldung des Verstoßes zu erfüllen.

Wie schnell kann ich die Verbreitung der What´s App Nachrichten verhindern?

Aufgrund der Tatsache, dass auf den gängigen Plattformen in kürzester Zeit tausende Menschen erreichbar sind, sollten Sie schnell handeln, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Entsprechend besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Rechte im Rahmen eines Eilverfahrens durchzusetzen. Auf diese Weise kann mit Hilfe eines Rechtsanwalts innerhalb weniger Tage die Verbreitung gestoppt werden.

Sind auch Sie Opfer einer unberechtigten Veröffentlichung geworden, haben dadurch Nachteile erfahren, oder wollen verständlicherweise, dass ihre Persönlichkeit geschützt wird und Veröffentlichungen in Zukunft unterbleiben?

Dann berate ich Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marek van Hattem

Beiträge zum Thema