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Mindestens 10 Prozent Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wenn in einer Wohnung an mehreren Stellen Schimmel auftritt, und der Mieter dafür nicht verantwortlich ist, so kann der monatliche Mietzins um mindestens zehn Prozent gekürzt werden. Denn Schimmelbildung stellt einen Mietmangel dar, wie das Amtsgericht Norderstedt entschieden hat.

In dem verhandelten Fall nahmen die Mieter einer Wohnung eine Mietminderung wegen Schimmels vor. Dieser war rund um die Fenster sowohl im Kinderzimmer, als auch im Schlafzimmer aufgetreten. Zudem gab es Schimmel rund um die Balkontür im Wohnzimmer. Der Vermieter argumentierte allerdings, dass die Mieter selbst für den Schimmel verantwortlich seien, da sie eine Dauerlüftung durch Kippen des Fensters mit ständigem Laufen der Heizung auf Höchststufe vornahmen. Somit treffe der hohe Feuchtigkeitsgehalt der enorm warmen Raumluft ständig auf Kaltluft von außen und führe zu Niederschlag.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Norderstedt bestätigte aber die Auffassung der Mieter. Diese waren nämlich der Meinung, es liegen Baumängel vor. Dies wurde von einem Gutachter in der Verhandlung auch bestätigt. Insofern ist es nach Auffassung des Gerichtes angemessen, dass die Miete wegen des Schimmels um mindestens zehn Prozent gekürzt wird. Denn hierbei handle es sich um mögliche Gefahren für die Gesundheit der Mieter und es gebe auch enorme optische Beeinträchtigungen. Insofern liege ein Mangel der Mietsache nach §536 Abs. 1 BGB vor.

(AG Norderstedt, Urteil v. 18.12.2009, Az.: 42 C 561/08)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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