Mit einvernehmlicher Scheidung Geld sparen

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Die Ehe ist gescheitert

Eine Trennung ist vollzogen oder steht bevor. Nun ist einiges zu beachten, wobei Ihnen Ihr Anwalt gerne in einem Erstberatungsgespräch weiterhelfen kann.

Dies ist sinnvoll, um in Ihrem speziellen, individuellen Fall die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Das Trennungsjahr ist fast vorbei

Sie sind nun seit beinahe einem Jahr getrennt von Ihrem Ehegatten und wollen die Scheidung.

Wie kann ich Geld sparen?

Das fragen sich viele, die den Schritt zur Scheidung gehen wollen und vor den finanziellen Unkosten zurückschrecken.

Zunächst sollten Sie die tatsächlichen Kosten Ihrer Scheidung abklären lassen, denn in den meisten Fällen befürchten die Mandanten bei einer Scheidung eine horrende Summe, tatsächlich sind die Kosten der Scheidung dann aber gar nicht so groß wie erwartet.

Anwaltszwang

… ist in Deutschland für die Scheidung vorgeschrieben. Es ist somit erforderlich, dass sich die Ehegatten vor Gericht anwaltlich vertreten lassen. Ohne Anwalt keine Scheidung.

Dies bedeutet, jeder Ehegatte hat seine Anwaltskosten zu tragen. Zudem entstehen noch Gerichtskosten, die von den Ehegatten je zur Hälfte getragen werden.

Einvernehmliche / Einverständliche Scheidung

… kann Geld sparen. Einvernehmlich bedeutet im Grunde: keinen Streit. In diesem Fall reicht es aus, wenn sich eine Partei von einem Anwalt vertreten lässt.

Sicher können Dinge wie Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat und vieles mehr gerichtlich geklärt werden, wenn man sich nicht einig ist. Dies ist teuer, nervenaufreibend und dauert oft sehr lange. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht zu vermeiden. Ist man sich jedoch einig, so ist oft eine einverständliche Scheidung möglich.

Wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten über alle wesentlichen Punkte einig sind, einen Ehevertrag oder eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben, dann kommt eine einverständliche Scheidung für Sie infrage.

Da in diesem Falle bereits alles geklärt ist, braucht das Gericht nur noch über den Scheidungsantrag zu entscheiden und hierfür reicht ein Anwalt.

Sie sparen

… also das Geld für den zweiten Anwalt.

Um von dieser Ersparnis tatsächlich zu profitieren, ist es ratsam, im Vorwege mit dem Ehepartner abzustimmen, dass die Kosten für diesen einen Anwalt geteilt werden. Dies sollte schriftlich fixiert werden.

In der Praxis

… sieht eine einverständliche Scheidung so aus: Ein Ehepartner beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Scheidung. Dieser Anwalt reicht den Scheidungsantrag ein. Der antragstellende Ehepartner zahlt zunächst den Gerichtskostenvorschuss, dann wird dem anderen Ehepartner der Scheidungsantrag zugestellt.

Dieser Ehepartner wird als „Antragsgegner“ bezeichnet. Im Falle des Versorgungsausgleiches sind von beiden Parteien Fragebögen über die Altersvorsorge / Rente auszufüllen.

Der Antragsgegner braucht nun nichts weiter zu tun.

Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und der der Versorgungsausgleich geklärt ist, wird der Scheidungstermin bestimmt, zu welchem beide Ehepartner erscheinen müssen.

Die Scheidung erfolgt durch Beschluss

Dieser wird einen Monat nach der Zustellung rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss können Sie unter anderem Ihren Ehenamen ändern oder erneut heiraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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