Onlinescheidung – wie geht das?

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1. Sie wollen sich scheiden lassen?

Ihre Scheidung steht an, da das Aufrechterhalten der Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner für Sie nicht mehr möglich ist.

In diesem Falle ist es unerlässlich, einen Anwalt aufzusuchen, der die Scheidung für Sie bei dem zuständigen Amtsgericht einreicht, dies können Sie nicht selber tun.

Der Anwalt wird Sie in einem Gespräch auch über die Folgesachen der Scheidung aufklären und sie darauf hinweisen, welche Dinge im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt werden sollten.

2. Wie funktioniert die Onlinescheidung?

Um Ihre knapp bemessene Zeit nicht bei einem Anwalt zu verbringen, können Sie die Onlinescheidung nutzen.

In einem telefonischen Gespräch oder im Internet werden Sie über den Ablauf der Onlinescheidung informiert.

Sie füllen dann einen Fragebogen zu Ihren Eckdaten, wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Ehepartner, Trennungszeitpunkt, letzter gemeinsamer Wohnsitz, Kinder usw. aus, übersenden die Heiratsurkunde und ggf. die Geburtsurkunden der Kinder. Letztendlich überreichen Sie postalisch eine Vollmacht und dann geht es los.

Der Anwalt, welchen Sie mit der Onlinescheidung beauftragt haben, reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein, Sie zahlen den Gerichtskostenvorschuss, der Scheidungsantrag wird Ihrem Ehepartner zugesandt und ggf. überreicht das Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich.

(In dem Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche, welche über den Zeitraum der Ehezeit angespart wurden, geteilt).

Das Gericht legt dann, wenn der Versorgungsausgleich geklärt ist, einen Scheidungstermin fest, zu welchem die Ehepartner persönlich erscheinen müssen.

Zu diesem Zeitpunkt sehen Sie Ihren Anwalt zum ersten Mal.

3. Welchen Vorteil hat die Onlinescheidung?

Die Kosten für die Scheidung bleiben die gleichen, egal ob Sie persönlich einen Anwalt aufsuchen oder eine Onlinescheidung durchführen.

Sie sparen sich aber die Terminvereinbarung und den darauffolgenden Besuch der Anwaltskanzlei und können alle wichtigen Eckdaten von zu Hause übermitteln.

Der Ablauf der Scheidung bleibt der gleiche.

Bei einer Onlinescheidung wird der Anwalt die Scheidung für Sie durchführen, kann Sie aber nicht in einem persönlichen Gespräch über die Folgesachen wie Unterhalt, Sorge und Umgangsrecht, Ehewohnung, Zugewinn eingehend beraten. Sollten Sie diese Sachen noch nicht geklärt haben, so empfiehlt sich in jedem Falle im Vorfeld ein telefonisches Gespräch mit dem Anwalt.

4. In welchen Fällen ist die Onlinescheidung sinnvoll?

Sie leben schon seit mindestens einem Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt, dann ist der Weg zu einer Scheidung oder Onlinescheidung offen, denn eine Scheidung darf erst nach Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden.

In Ausnahmefällen kann auch schon nach 6 Monaten der Scheidungsantrag eingereicht werden, wenn zudem noch der Versorgungsausgleich zu klären ist. Dies sollte dann aber im Vorfeld mit dem Anwalt der Onlinescheidung abgeklärt werden.

Im Idealfall handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, in diesem Fall ist ggf. auch nur ein Anwalt nötig.

Bei Streitigkeiten, wie z. B. über Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn, kann keine einvernehmliche Scheidung erfolgen, es sei denn, Sie schaffen es, Ihre Streitigkeiten vorab untereinander zu klären.

In jedem Falle sollten Sie bei der Onlinescheidung über die Folgesachen der Scheidung informiert sein, und sich darüber im Klaren sein, wie Sie mit Unterhaltsansprüchen, Sorge- und Umgangsrecht, dem Versorgungsausgleich, der Ehewohnung, dem Hausrat und dem Zugewinn verfahren.


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