MKI Melchior Krüger Illig für Christine M. | Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung | Abmahnung

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei MKI – Melchior Krüger Illig aus Dresden mahnen ein weiteres Mal für Frau Christine M., den Angaben zufolge hauptberuflich Fotografin und Illustratorin, eine angebliche Verletzung von Urheberrechten ab. Wir haben über diese Abmahnung bereits in der Vergangenheit berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-mki-melchior-krueger-illig-fuer-frau-christine-m_153740.html

Vorab: Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt kontaktieren. Schicken Sie uns hierzu gerne das Abmahnschreiben -für Sie unverbindlich- für einen Rückruf vorab an info@wd-recht.de oder via Telefax an 0251 / 208680-50 oder rufen Sie uns an unter 0251 / 208680-30.

 

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist eine Grafik, an welcher die abmahnende Fotografin|Illustratorin die (Urheber- und Verwertungs-) Rechte behauptet. Die Grafik zeigt ein goldenes Band aus Sternen, das sich vor einem roten Hintergrund vom unteren Rand der Grafik links nach oben zieht und in einem größeren einzelnen Stern endet. Dem Vorwurf nach soll die Abgemahnte die Grafik ohne Genehmigung auf ihrer Facebook-Seite als Weihnachtsgruß veröffentlicht haben.

Im Gegensatz zu Fotografien benötigen Grafiken die erforderliche Schöpfungshöhe, um nach dem Urheberrechtsgesetz, hier nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, geschützt zu sein. Grob gesagt  ist „Die erforderliche Schöpfungshöhe (…) bei Werken erreicht, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigen, von einer künstlerischen Leistung zu sprechen.“. Die Bewertung ist letztlich Tatfrage, die ein Fachmann für Urheberrecht vornehmen sollte. Bei der streitgegenständlichen Grafik ist für eine Bewertung u.a. interessant, welchen Anteil an der Erstellung der Mensch- und welchen die Software hatte. Hier bleibt Kanzlei Melchior Krüger Illig sehr allgemein, indem schlicht behauptet wird, dass die Grafik „aufwendig unter Einsatz unterschiedlicher analoger und digitaler Produktionsmittel hergestellt und individuell gestaltet“ worden sein soll. 

 

Forderungen der Kanzlei MKI für Frau Christine M.

Melchior Krüger Illig fordern für ihre Mandantin

 Unterlassung- und Beseitigung der vorgeworfenen Verletzungshandlung

 Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

 Schadenersatz

 Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. 

Auskunftsansprüche behält sich die abmahnende Seite vor. Hinsichtlich der Zahlungsforderungen, die zusammen mit knapp 1.900,00 EUR berechnet werden, bietet MKI „im Interesse einer gütlichen Einigung“ einen Betrag von 900,00 EUR zzgl. MwSt an, sofern der Betrag innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt und gutgeschrieben ist.

 

Tipp: Reaktion des Abgemahnten

  • Wahren Sie unbedingt die Fristen, um nicht unvorbereitet und ungeprüft ein Gerichtsverfahren zu riskieren.
  • Handeln Sie nicht vorschnell, geben Sie insbesondere nicht ungeprüft das beiliegende Unterlassungsversprechen ab. Ein solches Versprechen kann kaum oder gar nicht mehr zurück genommen werden.
  • Vermeiden Sie einen eigenen direkten Kontakt mit den Rechtsvertretern Frau M.s. In einem solchen Gespräch besteht keine Waffengleichheit.
  • Lassen Sie die Abmahnung auf Ihre Berechtigung hin bestenfalls von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht prüfen. Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, muss die Abgabe richtig vorbereitet werden. Zudem muss der Abgemahnte über die tatsächliche Reichweite der Erklärung aufgeklärt werden, die weiter reicht, als dem Text zu entnehmen ist. Schließlich sollte die Erklärung zuvor unbedingt modifiziert werden. Dies alles ist wichtig, um das Risiko einer nachträglichen Forderungen auf Vertragsstrafe, ggf. verbunden mit einer weiteren Abmahnung, zu minimieren.

 

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische allgemeine Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.

Kontakt:

Tel.: 0251/208680-30

Fax: 0251/208680-50

info@wd-recht.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema