Modern Family - Waldorf Frommer-Abmahnung wegen TV-Serie

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Folgen der US-TV-Serie „Modern Family“ sind erneut Gegenstand von Waldorf Frommer-Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, eine oder mehrere Folgen dieser oder anderer Serien in Internettauschbörsen illegal zum Download angeboten zu haben. Auch der Abgemahnte, der diese Anschuldigungen zunächst für Abzocke oder Betrug hält, sollte sich damit auseinandersetzen. Das Downloadangebot kann nämlich technisch nachgewiesen werden.

Was ist eine Abmahnung wegen „Modern Family“ durch Waldorf Frommer?

Die Abmahnung soll dem Abgemahnten Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Verhinderung eines Gerichtsverfahrens geben. Die Münchener Rechtsanwälte behaupten, der Abgemahnte sei für den Download/Upload der Serienfolgen entweder als Täter oder Störer verantwortlich. Daher müsse er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Schadenersatz leisten. Stimmt das?

Haftet der Anschlussinhaber immer als Störer?

Nein. Der Internetanschlussinhaber ist nicht grundsätzlich als Störer für das Verbreiten von „Modern Family“ verantwortlich. Eine Verantwortung kann in vielen Fällen ausscheiden, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Insbesondere in Fällen, in denen der Abgemahnte die Folge/n nicht selbst angeboten hat, kann eine Störerhaftung entfallen, wenn er seine Prüf-, Kontroll- und Belehrungspflichten erfüllt hat.

Im Optimalfall sollte der Empfänger einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Modern Family“ einen Anwalt kontaktieren, der Erfahrung im Bereich Filesharing-Recht hat. Dieser kann prüfen, ob der Abgemahnte überhaupt verpflichtet ist, eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. In vielen Fällen trifft dies nämlich nicht zu.

Leider wird im Internet und von Anwälten vorschnell zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten, ohne den Fall überhaupt zu prüfen. Mit Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bindet sich der Abgemahnte nämlich lebenslang an einen Vertrag, der bei Zuwiderhandlung Strafen von über € 5.000,00 pro Verstoß auslösen kann. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung macht nur dann Sinn, wenn der Abgemahnte überhaupt als Täter oder Störer haftet. Schließlich bekennt man sich ja bei einem Verkehrsunfall auch nicht sofort schuldig, ohne die Sach- und Rechtslage zu prüfen.

Praxistipp: In vielen Fällen müssen Abgemahnte keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Abgemahnte weder als Täter noch als Störer haftet.

Sollte der Abgemahnte jedoch als Täter oder Störer haften, empfiehlt sich regelmäßig, über einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Rechtsanwalt Hechler, M.B.A. – Erfahrung mit 17.000 Abmahnungen

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist seit über 5 Jahren als Anti-Abmahnanwalt bei Filesharing-Abmahnungen tätig und hat über 17.000 Abmahnungen wegen Downloads von Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Modern Family“ gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung und klärt, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
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