MPC MS Menotti Star – Auch weiter keine Ausschüttungen in Sicht

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Bei dem im Jahr 2007 aufgelegten Schiffsfonds „MS Menotti Star" des Anbieters MPC müssen die Gesellschafter auch weiter auf Ausschüttungen verzichten. Dies ergibt sich aus dem Geschäfts- und Treuhandbericht 2012, der den Gesellschaftern Ende September 2013 zugegangen ist.

Schon bisher machte der Fonds den Anlegern wenig Freude. Statt der prognostizierten  Ausschüttungen in Höhe von 8% p.a., kumuliert wären dies bis 2012 43% gewesen,  sind bisher aufgelaufen nur „magere" 9% bei den Anlegern angekommen. Dies bedeutet eine Unterschreitung von fast 80%.

Gemäß dem aktuellen Bericht der Geschäftsführung sind auch die Aussichten für 2013 und 2014  schlecht. Auch für diese Jahre müssen die Anleger wohl mit einem Ausfall der Ausschüttungen rechnen. Als Grund für die seit 2010 ausbleibenden Ausschüttungen gibt die Geschäftsführung die Verletzung der sog. 105%-Klausel des Darlehensvertrages an. Grundlage dieser Klausel ist das Verhältnis des JPY/USD-Wechselkurses, das sich seit 2010 gegenüber den Annahmen im Prospekt erheblich schlechter entwickelt hatte. Aufgrund dieser Klausel besteht ein Ausschüttungsverbot der Bank gegenüber den Anlegern. Wie die Gesellschaft mittlerweile im aktuellen Geschäftsbericht aber weiter einräumt, bestehen neben dieser 105%-Klausel weitere Schutzklauseln, über die sich die finanzierende Bank gegen Marktschwankungen abgesichert hat. Selbst ein Wiedereinhalten der 105%-Klausel ist also keine Garantie für zukünftige Auszahlungen.

Nach Auffassung der KKWV-Anwaltskanzlei ist die Entwicklung der Gesellschaft weder prognostizierbar noch - nicht zuletzt auch aufgrund der Unsicherheiten auf dem Chartermarkt - wirklich steuerbar. Dieser negative Ausblick auf die Entwicklung des Fonds sollte zum Anlass genommen werden prüfen zu lassen, ob nicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung die wirtschaftlich bessere Alternative darstellt. Aus Gesprächen mit zahlreichen Schiffsfondsanlegern wissen wir, dass häufig eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken der Beteiligung nicht stattgefunden hat.  Oftmals  wurden die Beteiligungen als sichere Anlagen angeboten. Ein Hinweis auf das Totalverlustrisiko ist in der Regel unterblieben. Auch auf andere Risiken (Betriebsrisiken, ungeregelter Zweitmarkt, keine garantieren Ausschüttungen, Haftung für erhaltene Ausschüttungen, Fremdwährungsrisiken etc.) wurde häufig nicht hingewiesen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche ist auch, wenn der Fonds über Banken und Sparkassen vertrieben worden ist, die in der Regel unterbliebene Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen (insbesondere sog. „Kick-Back-Zahlungen").   

In vielen Fällen wird daher eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich sein. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten kann von uns vorgenommen werden. Zuständiger Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bildet dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 


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