MPU in Deutschland und EU-Führerschein aus Spanien

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Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein hat in Deutschland grundsätzlich Gültigkeit. Dies sieht die EU-Führerscheinrichtlinie (genaue Bezeichnung: Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG) so vor.

Was vielfach übersehen wird: Wenn es nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis (im Ausland) sodann im deutschen Inland erneut zu einer Tat im Zusammenhang mit Alkohol kommt, darf die deutsche Führerscheinstelle sehr wohl die Gültigkeit des Führerscheins von der Beibringung einer MPU abhängig machen, und zwar von einer MPU nach deutschen Maßstäben.

Dies gilt auch, wenn ein Führerschein, nach dieser Tat, in dem Ausstellerstaat (in dem vom VGH Baden-Württemberg entschiedenen Fall war es Spanien) erneuert wird. Denn die Erneuerung (nach Zeitablauf) steht einer Neuerteilung im Sinne von einem „Erwerb“ der Fahrerlaubnis eben nicht gleich. Dies ist ein wichtiges und häufig entscheidendes Detail bei der Frage, welcher EU-Führerschein in Deutschland gültig ist, und welcher nicht. Nur wenn es zu einem Neuerwerb der Fahrerlaubnis im EU-Ausland kommt, sind die deutschen Behörden an die Überprüfung auf Fahreignung gebunden, und die hat nun einmal im Ausstellerstaat stattgefunden.

In diesen Fällen ist der EU-Führerschein dann in Deutschland gültig. Fazit: Wenn ein Neuerwerb im EU-Ausland erfolgt, ist bei Beachtung der Erteilungsvoraussetzungen der Führerschein – auch in Deutschland – gültig, ohne dass es einer MPU nach Deutschen Maßstäben bedarf.

Fundstelle der hier diskutierten Entscheidung: Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 27.6.17, A.Z.: 10 S 1716/15.

Weitere Infos zum Thema finden Sie auf: http://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrerschein-aus-spanien-und-mpu-dr.-hartmann-partner.html


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