Müssen Großeltern für ihre Enkel Unterhalt zahlen ?

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Das OLG Hamm hat hier beschlossen, daß Großeltern im Wege der Ersatzhaftung gemäß § 1607 Abs. 1 BGB zur Zahlung von Unterhalt an Ihre Enkel herangezogen werden können. Zwar haften Großeltern für ihre minderjährigen Enkel nur nachrangig. Eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt kommt aber in Betracht, wenn beide Eltern nicht leistungsfähig sind. Wenn der zur Zahlung verpflichtetet Elternteil zahlungsunfähig ist und dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann oder das Kindeswohl gefährdet, können die Großeltern herangezogen werden.

So hat es das OLG Hamm im Beschluss v. 26.10.2012, AZ : II-6 WF 232/12 beschlossen.


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