Muss ich mein Weihnachtsgeld zurückzahlen?

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Mit der Lohnabrechnung für den Monat November erhalten viele Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels trägt sich der eine oder die andere mit dem Gedanken, seinen alten Arbeitgeber zu verlassen. Dann kommt auch die Frage auf: Muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?

Keine grundsätzliche Pflicht zur Rückzahlung

Die gute Nachricht zuerst: In sehr vielen Fällen muss ein Weihnachtsgeld bei der Kündigung nicht zurückgezahlt werden.

Eine Verpflichtung zur Rückzahlung an den Arbeitgeber kann nur bestehen, wenn dies zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer entsprechend vereinbart wurde. Eine entsprechende Klausel kann sich zum Beispiel im Arbeitsvertrag, aber auch in einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag finden.

Ohne eine solche Rückzahlungsvereinbarung darf der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld behalten, selbst wenn der Mitarbeiter selbst kündigt.

Auch Rückzahlungsklauseln oft unwirksam

Gibt es eine entsprechende Rückzahlungsklausel, besteht für den Arbeitnehmer immer noch die Chance, dass diese unwirksam ist. 

Eine Rückzahlungsklausel kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber einen zu langen Zeitraum für den Verbleib im Unternehmen festgelegt hat. Bei einem Weihnachtsgeld bis zu einem Monatsgehalt darf der Arbeitgeber eine Frist von höchstens bis zum 31. März des nächsten Jahres für die weitere Betriebszugehörigkeit festlegen. Insofern kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Kündigung an, sondern nur darauf, wann das Arbeitsverhältnis endet.

Kündigt der Arbeitnehmer also zum 31. März des Folgejahres, kann er das Weihnachtsgeld behalten.

Ist das Weihnachtsgeld höher als ein Monatsgehalt kann die entsprechende Frist bis zum 31. Juni des Folgejahres bestehen.

Daneben kommt es auch darauf an, ob das Weihnachtsgeld einen „Entgeltcharakter“ haben sollte. Dies ist der Fall, wenn das Weihnachtsgeld auch als Entlohnung für bereits geleistete Dienste gezahlt wird oder als Prämie für den Unternehmenserfolg. In diesen Fällen ist eine Rückforderung ausgeschlossen.

Rechtliche Beratung empfehlenswert

Die Rechtsprechung zur Rückzahlungsverpflichtung beim Weihnachtsgeld ist sehr umfassend. Arbeitnehmer, die sich mit einem Rückzahlungsverlangen konfrontiert sehen, sollten vor einer Zahlung ihre Verpflichtung rechtlich prüfen lassen.

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Rechtsanwalt Guido C. Bischof


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