Musterfeststellungsklage im VW-Abgasskandal: Soll man den Vergleich annehmen?

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Sie haben sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherschutzes angeschlossen? 

Dann haben Sie eventuell auch schon Post der Volkswagen AG erhalten, dass man sich mit dem Verbraucherschutz geeinigt habe und bald Geld fließen könnte, wenn Sie denn alles richtig machen… 

Wie gut oder wie schlecht ist diese ausgehandelte Vereinbarung nun für den Verbraucher?

Die Volkswagen AG und der Verbraucherschutz haben sich im Rahmen der Musterfeststellungsklage zumindest auf eine Rahmenvereinbarung einigen können, die ein weiteres Hinauszögern der Entschädigungszahlungen verhindern kann und die Verbraucher vor weiteren Einbußen und langem Hinhalten schützen kann, wenn man nun die entsprechenden Schritte unternimmt. Die betroffenen Fahrzeuge werden nicht jünger, werden größtenteils auch gefahren, was dann durch die Nutzung zu größeren finanziellen Anrechnungen bei Ihrem Schadensersatzanspruch führt.

Um nun eine schnelle Lösung herbeizuführen, muss allerdings mit jedem einzelnen Verbraucher, der sich der Klage angeschlossen hat, ein Vergleich geschlossen werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei diese Ansprüche durchzusetzen. 

Die Kosten hierfür werden von der Volkswagen AG getragen, so dass Ihnen durch unsere Überprüfung keine Kosten entstehen und Sie Rechtssicherheit erhalten. 

Die Entschädigungszahlungen schwanken zwischen 1.350,00 € und 6.257,00 €! Wie viel Ihnen konkret zusteht, prüfen wir gerne für Sie. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche müssen Sie zunächst Ihre Fahrzeugdaten ab dem 20. März bis spätestens 20. April 2020 in ein Online-Register eingetragen haben, was wir selbstverständlich auch für Sie erledigen können. 

Wir helfen Ihnen diese Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen und Ihr Geld zu erhalten. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. 

Bleiben Sie gesund. 

Colin Rapp 

Rechtsanwalt



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