Namen patentieren lassen ✅ Namen schützen lassen - so geht ein Anwalt vor!

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Namen patentieren lassen ✅ Namen schützen lassen

Namen patentieren lassen? Namen schützen lassen? Der Begriff "Name" bezeichnet die sprachliche Identifikation einer Person zur Unterscheidung von anderen. Der Name erfüllt dabei eine Ordnungs- und Unterscheidungsfunktion und spiegelt gleichzeitig die Persönlichkeit wider. Ursprünglich bezieht sich § 12 BGB lediglich auf den Namen natürlicher Personen. Jedoch hat die Rechtsprechung den Anwendungsbereich dieser Vorschrift erweitert, um auch Namen juristischer Personen des öffentlichen oder bürgerlichen Rechts sowie anderer Personenvereinigungen wie Gewerkschaften und politische Parteien zu erfassen. Zusätzlich zu vollständigen Namen werden auch schlagwortartige Bestandteile oder Abkürzungen als Namen anerkannt, sofern sie eine weithin bekannte Bedeutung haben. Wappen und Siegel genießen ebenfalls Namensschutz, vorausgesetzt sie verfügen über eine individualisierende Kennzeichnungskraft und dienen somit als Namensersatz. Man kann einen Namen schützen lassen, aber keinen Namen patentieren lassen. Alles zum Thema Namensschutz und Markenanmeldung finden Sie auch unter:

Anwalt für Markenrecht - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Namen schützen lassen oder Namen patentieren lassen? Die Bedeutung des Namensrechts

Das Namensrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Rechtssystems, der die Rechte einer Person hinsichtlich ihres Namens schützt. Der Name ist nicht nur ein Identifikationsmittel, sondern trägt auch zur individuellen Identität und sozialen Zugehörigkeit bei. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass das Namensrecht klar definiert wird. Das Namensrecht ist Teil des Persönlichkeitsrechts und ermöglicht es Einzelpersonen und Unternehmen ihren Namen vor unbefugter Nutzung zu schützen. Es betrifft die individuelle Identität einer Person oder eines Unternehmens und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es zielt darauf ab, die Persönlichkeit und den guten Ruf einer Person oder eines Unternehmens zu schützen, indem es deren Namen vor unbefugter Verwendung durch Dritte schützt. Das Namensrecht gewährt also Personen oder einem ganzen Unternehmen das Recht, einen Namen für sich allein nutzen zu dürfen. Es sichert die eigene Identität und ermöglicht es anderen, sie zu identifizieren und von anderen zu unterscheiden. Um Identitätsdiebstahl und Verwechslungen zu verhindern, umfasst das Namensrecht auch das Recht, den eigenen Namen vor unbefugter Nutzung oder Verwendung zu sichern. Es ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum, dass man einen Namen patentieren lassen kann. Es gibt aber andere Möglichkeiten, wie man einen Namen schützen lassen kann.



Namen schützen lassen: Das Verfahren der Namensanmeldung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn man einen Namen schützen lassen möchte. Üblich ist die Anmeldung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Aber auch die Eintragung in das Handelsregister oder der Schutz durch das Urheberrecht können im Einzelfall sinnvoll sein. Teilweise kann ein Name auch nur durch die Verwendung selbst Schutz erhalten. Die Anmeldung eines Namens ist ein mehrstufiger Prozess. Beginnen sollte die Namensanmeldung in jedem Fall mit einer gründlichen Recherche. Diese ist von entscheidender Bedeutung, um zu gewährleisten, dass der gewünschte Name nicht bereits anderweitig vergeben ist und dadurch schon geschützt wird. Nach der Recherche folgt die Auswahl der Klassen und die eigentliche Anmeldung bei den zuständigen Behörden (in Deutschland beim DPMA). Die Behörden sind für die für die Verwaltung des Namensrechts zuständig. Die genauen Verfahren und Zuständigkeiten können dabei je nach Land variieren.

Im Allgemeinen folgt die Namensanmeldung allerdings einem standardisierten Ablauf:

1. Antragsstellung:

Die Person, die ihren Namen schützen lassen möchte, stellt einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Der Antrag muss gewisse Informationen enthalten, wie den gewünschten Namen, den Verwendungszweck und gegebenenfalls Nachweise über die Berechtigung zur Nutzung des Namens.

2. Prüfung:

Die Behörde prüft schließlich den Antrag auf seine Rechtmäßigkeit und stellt sicher, dass der gewünschte Name nicht bereits von anderen Personen genutzt wird. In einigen Fällen kann eine Veröffentlichung des Namensantrags erfolgen, um möglichen Interessenten die Möglichkeit zur Einwendung zu geben. Daher ist es überaus wichtig auch für bereits eingetragene Namen, regelmäßig zu recherchieren, ob andere den eigenen Namen nutzen.

3. Genehmigung:

Sofern der Antrag genehmigt wird und keine Einwände gegen die Nutzung des Namens bestehen, wird dem Antragsteller die Nutzung des Namens offiziell gestattet. Dies kann in Form einer Urkunde oder eines Bescheids erfolgen. So kann man einen Namen schützen lassen.

4. Registrierung und Schutz:

Nach der Genehmigung wird der Name in das Register eingetragen. Dadurch erhält die Person einen offiziellen Nachweis über die Nutzungsberechtigung. Damit kann der Inhaber des Namensrechts Rechte gegenüber Dritten durchsetzen.

Ein spezialisierter Fachanwalt für Marken- und Namensrecht kann nicht nur bei der Recherche und Anmeldung unterstützen, sondern auch im Streitfall vertreten. Die Komplexität des Namensrechts und die potenziellen Probleme unterstreichen die Wichtigkeit der Erfahrung und des Fachwissens eines solchen Anwalts.


Namen patentieren lassen: darum ist das nicht möglich

Immer wieder Sprechen uns Mandanten an, die einen Namen patentieren lassen wollen. Es ist jedoch nicht möglich, einen Namen patentieren zu lassen. Patente sind technische Schutzrechte, während Namensrechte mit dem Markenrecht verwandt sind. Aus diesem Grund kann man einen Namen schützen lassen, aber keinen Namen patentieren lassen. Wenn Sie also einen Namen patentieren lassen möchten, sollten Sie darüber nachdenken, einen Namen schützen zu lassen.

Wo liegt aber jetzt der Unterschied zwischen dem Namensrecht und dem Markenrecht?

Namen schützen lassen: Namensrecht vs. Markenrecht

Möchte man einen Namen schützen lassen, ,muss man den Zusammenhang zwischen Namensrecht und Markenrecht verstehen. In der heutigen Zeit sind Namen und Markenidentitäten entscheidend für den Erfolg von Privatpersonen und Unternehmen. Sowohl das Namensrecht als auch das Markenrecht spielen dabei eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die individuelle Identität oder eine ganze Marke rechtlich abzusichern. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen diesen beiden Rechtsbereichen und wie können sie genutzt werden?

Namen patentieren lassen? Grundlagen des Markenrechts

Das Markenrecht befasst sich, anders als das Namensrecht, mit dem Schutz von Kennzeichen, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen dienen. Es ermöglicht Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer zu unterscheiden und so ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt zu schaffen. Marken können aus Worten, Buchstaben, Zahlen, grafischen Elementen, Logos, Slogans oder einer Kombination dieser Elemente bestehen.

Die Unterschiede

Obwohl sowohl das Namensrecht als auch das Markenrecht dazu dienen, Namen und Identitäten zu schützen, gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Rechtsbereichen:

Schutzbereich:

Das Namensrecht ist in erster Linie darauf ausgerichtet, die Persönlichkeit und den guten Ruf einer Person oder eines Unternehmens zu sichern. Hierbei steht der individuelle Name im Vordergrund und das Interesse, diesen zu schützen. Das Markenrecht hingegen schützt die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen, indem es diesen ein exklusives Recht an ihren Kennzeichen gewährt. Die Kennzeichnung dient dazu, Waren und Dienstleistungen von anderen zu unterscheiden.

Anmeldung:

Für den Schutz eines Namens ist nicht zwingend eine förmliche Anmeldung erforderlich, da das Namensrecht teilweise auch automatisch mit der Verwendung des Namens entsteht. Im Gegensatz dazu muss eine Marke beim zuständigen Markenamt angemeldet und registriert werden, um rechtlichen Schutz zu erhalten.

Schutzdauer:

Das Namensrecht besteht in der Regel unbegrenzt, solange der Name verwendet wird und keine Verletzung des Namensrechts vorliegt. Die Schutzdauer einer Marke hängt hingegen von der Registrierungsdauer ab und kann verlängert werden, solange die Marke weiterhin aktiv genutzt wird und die Gebühren bezahlt werden. In der Regel beträgt die Schutzdauer nach der ersten Registrierung ungefähr 10 Jahre.

Namen schützen lassen / Namen patentieren lassen: Fallbeispiel – Namensrecht

Das BGH-Urteil vom 10.12.2015 (I ZR 177/14) behandelt einen Fall, in dem der Kläger den Namen "Manfred von Borsig" führt und Nachfahre einer adeligen Familie ist. Die Beklagten haben einen Teil des ehemaligen Gutes der Familie von Borsig erworben und unter dem Namen "Landgut Borsig" betrieben. Der Kläger sah darin eine Verletzung seines Namensrechts. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Beklagten durch die Verwendung der Bezeichnung "Landgut A. Borsig" den wesentlichen Bestandteil "Borsig" des Familiennamens des Klägers gebraucht haben. Die Hinzufügung einer Vornamensinitiale reiche nicht aus, um eine Unterscheidung herbeizuführen. Zudem stellte der BGH fest, dass eine namensmäßige Zuordnungsverwirrung vorlag, da der Eindruck entstehen konnte, dass der Kläger dem Gebrauch seines Namens zugestimmt habe. Daher hat der BGH die Ansprüche des Klägers auf Unterlassung und Wertersatz wegen der Nutzung der Bezeichnung "Landgut A. Borsig" bestätigt.

Das vorliegende Urteil bietet eine umfassende Darstellung des Namensrechts und seiner Schutzzwecke. Es verdeutlicht, dass das Namensrecht nicht nur individuelle Namen schützt, sondern auch die Identität und die Interessen der Namensträger.

Zunächst zeigt das Urteil, dass das Namensrecht den Schutz des Familiennamens gewährt, auch wenn nur ein Bestandteil des Namens verwendet wird. Die Hinzufügung eines Vornamens oder einer Initiale reicht nicht aus, um eine Namensgleichheit zu verhindern, wenn dadurch eine Zuordnungsverwirrung entstehen kann.

Des Weiteren illustriert das Urteil, dass das Namensrecht die schutzwürdigen Interessen der Namensträger vor unbefugter Nutzung ihres Namens schützt. Dies umfasst nicht nur vermögensrechtliche oder geschäftliche Interessen, sondern auch persönliche und ideelle Belange. Eine Namensverwendung, die beim Publikum den Eindruck erweckt, dass eine Verbindung zwischen dem Namensträger und einem Dritten besteht, kann eine Verletzung des Namensrechts darstellen.

Insgesamt verdeutlicht das Urteil die Bedeutung des Namensrechts für die Wahrung der Identität und der persönlichen Rechte der Namensträger. Es zeigt, dass das Namensrecht weitreichende Schutzmaßnahmen umfasst, um zu gewährleisten, dass Namen angemessen und respektvoll behandelt werden und dass die Namensträger die Kontrolle über die Verwendung ihrer Namen behalten.

Wie sieht die Zukunft des Namensrechts aus? 

Die Zukunft des Namensrechts wird maßgeblich von den Entwicklungen der Digitalisierung und Globalisierung geprägt sein. In einer zunehmend digitalisierten Welt wird der Schutz von Namen in Online-Bereichen immer wichtiger. Die Verwendung von Namen in Domainnamen, Social-Media-Profilen und anderen digitalen Plattformen kann zu Verwechslungen, Identitätsdiebstählen und Rufschädigungen führen. Daher müssen Gesetze und Richtlinien entwickelt werden, um den Missbrauch von Namen im Internet zu verhindern und die Rechte der Namensträger zu schützen. Die Globalisierung führt dazu, dass Namen über nationale Grenzen hinweg bekannter werden und eine größere internationale Bedeutung erlangen. Dies stellt das Namensrecht vor die Herausforderung, den Schutz von Namen über verschiedene Rechtssysteme und Kulturen hinweg zu harmonisieren. Internationale Abkommen und Übereinkommen können dabei helfen, einen einheitlichen Rahmen für den Schutz von Namen auf globaler Ebene zu schaffen. Darüber hinaus können technologische Entwicklungen neue Möglichkeiten bieten, um die Authentizität und Sicherheit von Namen zu gewährleisten. Durch die Verwendung von dezentralen und unveränderbaren Datenbanken können Namen effektiver vor Fälschungen und Manipulationen geschützt werden. Insgesamt erfordern die künftigen Entwicklungen im Namensrecht nicht nur die Anpassung bestehender Gesetze, sondern auch die Förderung von Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kann jeder Name geschützt werden?

Im Rahmen des Namensrechts wird der individuelle Name einer Person oder eines Unternehmens vor unbefugter Nutzung geschützt. Das Namensrecht ist in erster Linie darauf ausgerichtet, die Persönlichkeit und den guten Ruf einer Person oder eines Unternehmens zu schützen. Oft entsteht der Schutz des Namens automatisch mit seiner Verwendung, ohne dass eine förmliche Anmeldung erforderlich ist. Grundsätzlich kann jeder individuelle Name geschützt werden, solange er nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder die Rechte Dritter verletzt. Dies bedeutet, dass Namen, die irreführend, beleidigend, obszön oder bereits von einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen geschützt sind, nicht für den Schutz im Rahmen des Namensrechts in Frage kommen. Im Markenrecht können grundsätzlich alle Kennzeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies umfasst nicht nur Namen, sondern auch grafische Elemente, Logos, Slogans und andere Zeichen.

Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Zum Beispiel dürfen Marken keine rein beschreibenden Begriffe enthalten, die für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen üblich oder notwendig sind. Darüber hinaus dürfen Marken keine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Marken hervorrufen. Insgesamt kann also gesagt werden, dass grundsätzlich jeder individuelle Name sowohl im Rahmen des Namensrechts als auch im Markenrecht geschützt werden kann, sofern er die rechtlichen Anforderungen erfüllt und keine bereits bestehenden Rechte Dritter verletzt. Es ist in jedem Fall ratsam, vor der Anmeldung eines Namens eine gründliche Recherche durchzuführen, um Konflikte mit bereits bestehenden Rechten zu verhindern. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann dabei unterstützen und bei der Durchsetzung der Schutzrechte helfen.

Was kostet es, wenn man einen Namen schützen lassen möchte?

Die Kosten können je nach Verfahren, Umfang und geografischem Geltungsbereich variieren, wenn man einen Namen schützen lassen möchte. Sowohl beim Namensrecht als auch beim Markenrecht gibt es bestimmte Gebühren und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Anmeldung und Aufrechterhaltung des Schutzes anfallen können. Im Rahmen des Namensrechts entstehen keine direkten Kosten für die Anmeldung und Registrierung, sofern das Namensrecht automatisch mit der Verwendung des Namens entsteht, da eine förmliche Anmeldung dann nicht erforderlich ist. Kosten können allerdings im Zusammenhang mit der rechtlichen Beratung durch einen spezialisierten Anwalt anfallen, insbesondere wenn es um die Durchsetzung oder Verteidigung von Namensrechten geht. Diese Kosten können je nach Umfang der Beratung variieren. Im Markenrecht fallen bestimmte Gebühren für die Anmeldung und Registrierung einer Marke an. Die genauen Kosten können je nach Land, Region und Schutzumfang variieren. Zu den typischen Kosten im Rahmen der Markenanmeldung (aber auch der förmlichen Namensanmeldung) gehören die Anmeldegebühren, die Prüfungsgebühren, die Registrierungsgebühren und die Verlängerungsgebühren. Darüber hinaus können weitere Kosten für die rechtliche Beratung, die Überwachung und Durchsetzung der Markenrechte sowie mögliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Marke entstehen. Die Kosten für den Schutz eines Namens oder einer Marke können also je nach Verfahren und Umfang variieren.

Wie lange dauert der Schutz eines Namens oder einer Marke?

Das Namensrecht besteht in der Regel unbegrenzt, solange der Name verwendet wird und keine Verletzung des Namensrechts vorliegt. Die Schutzdauer einer Marke hängt von der Registrierungsdauer ab und kann verlängert werden, solange die Marke weiterhin aktiv genutzt wird und die Gebühren bezahlt werden. In der Regel umfasst die erste Schutzdauer um die 10 Jahre.

Was passiert bei Verletzung des Namens- oder Markenrechts?

Bei Verletzung des Namens- oder Markenrechts können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die unbefugte Nutzung zu unterbinden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich erfolgen, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Für die Verfolgung von Namenrechtsverletzungen kann juristischer Beistand oft sinnvoll sein.

Kann ich meinen Namen oder meine Marke auch international schützen lassen?

Das Namensrecht besteht in der Regel nur national, das heißt, der Schutz gilt nur innerhalb des jeweiligen Landes (sofern der Name nicht formell bei der Behörde angemeldet wird). Für das Markenrecht hingegen gibt es internationale Abkommen wie das Madrider Abkommen oder das Gemeinschaftsmarkenrecht der Europäischen Union, die es ermöglichen, eine Marke auch international zu registrieren und damit schützen zu lassen.

Namen patentieren lassen / Namen schützen lassen? Fachanwalt berät Sie!

Das Namensrecht und das Markenrecht sind zwei unterschiedliche Rechtsbereiche, die jedoch beide dazu dienen, Namen und Identitäten rechtlich abzusichern. Während das Namensrecht den individuellen Namen einer Person oder eines Unternehmens schützt, konzentriert sich das Markenrecht auf Kennzeichen, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen dienen. Durch die rechtliche Absicherung von Namen und Marken können Privatpersonen und Unternehmen ihre Persönlichkeit, ihren Ruf und ihre wirtschaftlichen Interessen schützen und erfolgreich auf dem Markt agieren.

Das Namensrecht ist daher ein wichtiges Recht, das die individuelle Identität und Persönlichkeit einer Person schützt. Durch das Verfahren der Namensanmeldung können Personen ihre Namen offiziell schützen lassen und gegen unbefugte Nutzung vorgehen. Es ist daher ratsam, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zur Namensanmeldung zu informieren und gegebenenfalls von diesem Schutz Gebrauch zu machen. Wir unterstützen jederzeit, wenn Sie einen Namen schützen lassen möchten und erklären Ihnen gerne, warum Sie keinen Namen patentieren lassen können. Sprechen Sie unsere Anwälte für Markenrecht gerne an:

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Foto(s): LL

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