Schadensersatz als Opfer einer Straftat beanspruchen

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Die Nebenklage ist die besondere Befugnis des Verletzten, Einfluss auf den Verlauf und den Ausgang des gerichtlichen Strafverfahrens gegen den Täter zu nehmen, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Die Nebenklage hat nicht nur Genugtuungsfunktion für das besonders intensiv von der Tat betroffene Opfer, sondern sie dient auch der Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit.

Nebenklage in der verkehrsrechtlichen Praxis:

Die Unfallverursacherin Frau T. befuhr mit ihrem Pkw im Berliner Bezirk Wilmersdorf die Bundesallee in Richtung Kurfürstendamm und übersah beim Abbiegen nach links in die Güntzelstraße infolge Unaufmerksamkeit den ihr mit seinem Motorrad entgegenkommenden vorfahrtberechtigten Herrn N., sodass dieser aufgrund der Kollision stürzte. 

Herrn N. erlitt unter anderem eine beiderseitige Beckenringfraktur und musste mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen Frau O. wegen fahrlässiger Körperverletzung und übersandte Herrn N. ein Hinweisschreiben über seine Rechte als Verletzter im Strafverfahren

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung von Frau O. die Haftung zunächst nicht anerkannte und die Ansprüche des Herrn N. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hinauszögerte, wandte sich dieser auf Empfehlung eines Bekannten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin. 

Unter seiner Mitwirkung stellte das zuständige Amtsgericht Tiergarten in einer Gerichtsverhandlung die schuldhafte Verursachung des Verkehrsunfalls durch Frau T. fest. Hiernach erkannte die Kfz-Haftpflichtversicherung die Haftung in vollem Umfang an und zahlte an Herrn N. einen Vorschuss auf das Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 EUR aus.

Wie läuft das Nebenklageverfahren ab?

Geregelt ist die Nebenklage in den §§ 395-402 Strafprozessordnung (StPO). Nur schwerwiegende Straftaten, die den Verletzten besonders intensiv betreffen, berechtigen grundsätzlich zur Nebenklage, vor allem Straftaten gegen das Leben (z. B. versuchter Totschlag), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. sexuelle Nötigung) und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z. B. schwere Körperverletzung). In diesen Fällen kann sich der Verletzte dann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Gericht als Nebenkläger anschließen. Hierdurch wird der Verletzte zum Verfahrensbeteiligten und kann im Gerichtsverfahren seine Rechte unabhängig von der Staatsanwaltschaft ausüben und auf eine Verurteilung des Angeklagten hinwirken. Insbesondere ist dem Nebenkläger die Anwesenheit in der Gerichtsverhandlung gestattet.

Darf der Nebenkläger einen Rechtsanwalt einschalten?

Ja! – § 397 Absatz 2 Satz 1 StPO besagt: „Der Nebenkläger kann sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen.“ – Bei bestimmten schweren Delikten steht dem Verletzten sogar das Recht zu, bei Gericht die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand zu beantragen.

Was kann der Anwalt bei der Nebenklage für mich tun?

Der Rechtsanwalt ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Der Anwalt kann den Nebenkläger in der Sitzung vertreten, sodass der Nebenkläger mitunter nicht persönlich vor Gericht zu erscheinen braucht, um seine Rechte durchzusetzen. Der Rechtsanwalt wird für den Nebenkläger insbesondere Einsicht in die Gerichtsakten beantragen. Der anwaltliche Vertreter hat die Möglichkeit, durch Abgabe von Erklärungen und das Stellen von Fragen aktiv an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilzunehmen. Schließlich steht dem Nebenkläger auch die Befugnis zu, Beweisanträge zu stellen und Rechtsmittel, wie Berufung oder Revision, einzulegen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Nebenklage?

Im Falle einer Verurteilung hat der Angeklagte regelmäßig die Kosten des Nebenklägers zu tragen. Oftmals ist das Verfahren der Nebenklage aber auch vom Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung umfasst. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Versicherungsverträge empfiehlt es sich aber, frühzeitig beim jeweiligen Rechtsschutzversicherer nachzufragen, ob der versicherte Tarif auch tatsächlich die Durchführung des Nebenklageverfahrens mit absichert oder ober hier gegebenenfalls eine Vertragsanpassung erfolgen muss. Ist der Rechtsanwalt dem Nebenkläger vom Gericht als Beistand bestellt worden, wird der anwaltliche Vertreter des Nebenklägers vom Verurteilten oder der Staatskasse vergütet.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefonnummer neben diesem Rechtstipp. ✩ Kontaktieren Sie uns über unsere Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter!



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