Negative Google Bewertungen als Handwerker in 2024 erhalten: Wir helfen Ihnen beim Löschen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die gute Nachricht: Handwerker können auch im Jahr 2024 unberechtigte negative Google Bewertungen löschen lassen. Wir geben mir diesem Beitrag Handlungsempfehlungen und zeigen, wie auch Sie als Handwerksbetrieb unliebsame Negativbewertungen auf Google Maps schnell wieder los werden können.


Ich betreue mittlerweile seit mehreren Jahren Unternehmen (darunter auch viele Handwerker bzw. Handwerksunternehmen), die von negativen Google-Bewertungen betroffen sind. Aus meiner Beratungspraxis kann ich berichten, dass auch Handwerksunternehmen (z. B. Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker, Sanitärbetriebe, Fensterbau usw.) genau wie viele andere Branchen auch leider regelmäßig von (unberechtigte) negativen Google-Bewertungen betroffen sind.

Für Handwerksbetriebe ist es meiner Ansicht nach unerlässlich, aktiv um einen positiven Bewertungsdurchschnitt bei Google zu bemühen. Hierbei ist es notwendig, sich gegen unberechtigte Negativbewertungen zu verteidigen, die den Durchschnitt nach unten ziehen könnten. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels sollten Handwerksbetriebe verstärkt auf ihren Bewertungsdurchschnitt bei Google achten. Schließlich prägt nicht nur das Bild, das sich potenzielle Kunden über Google von einem Unternehmen machen, den Ruf, sondern auch potenzielle Auszubildende und Bewerber für offene Stellen.


1. Auch Handwerker können sich gegen unberechtigte Google-Negativbewertungen wehren!


Handwerksbetriebe stehen negativen Google-Bewertungen zum Glück nicht schutzlos gegenüber. Je nach Art der Bewertung können Handwerker diese löschen lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Bewertungen gegen die Google Inhaltsrichtlinien verstoßen oder unwahre Tatsachenbehauptungen beinhalten. Eine große Gruppe der unberechtigten Handwerker-Bewertungen auf Google stellt die Gruppe der Fake-Bewertungen dar. Dies sind negative Google-Bewertungen, die nicht von echten Kunden abgegeben werden, sondern von Dritten in Schädigungsabsicht.


Die gute Nachricht: derartige unberechtigte Negativbewertungen auf Google von Nicht-Kunden können gelöscht werden.


So hat auch der BGH vor Kurzem entschieden. Hier finden Sie eine Besprechung der aktuellen BGH-Entscheidung von mir:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html



2. Als Handwerker / Handwerksbetrieb negative Google-Bewertungen erhalten? Wir helfen!


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen im Bereich von Handwerkern / Handwerksbetrieben kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen  zu erreichen.


3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4 Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Handwerker eine oder gar mehrere unfaire Negativbewertung auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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