Neue Markenrechtslinien bei Google

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Seit dem 14.09.2010 gelten bei Google neue Markenrechtslinien.

Bisher war es für Markenrechtsinhaber möglich, bei Google-Adwords Sperren einzurichten, durch die verhindert wurde, dass andere Teilnehmer ein geschütztes Kennzeichen als Teil einer Anzeigenkampagne verwenden konnten. Google hat diese Sperren in der Vergangenheit vorab bei der Prüfung der betreffenden Anzeige berücksichtigt und diese Anzeige nicht veröffentlicht bzw. alsbald gelöscht. Diese Möglichkeit ist mit der Einführung der neuen Markenrechtslinien von Google entfallen. Das bedeutet, dass Werbende bei Google ab sofort fremde Marken marketingmäßig als Keywords einsetzen können. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die rechtliche Grenze des Erlaubten erst dann überschritten, wenn im Anzeigetext selbst die fremde Marke oder das geschützte Kennzeichen erscheinen und der Betrachter demzufolge zu der Ansicht gelangen könnte, dass der Inhaber der Marke die Anzeige geschaltet haben könnte.

Ist ein Markeninhaber nunmehr der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, so kann er bei Google eine Beschwerde einreichen.

Damit passt Google die Markenrechtslinien für Deutschland nunmehr an den Stand in den USA, Großbritannien und viele andere Länder der Welt an, in denen die Verwendung von fremden Kennzeichen bereits in der Vergangenheit gestattet war.

Die Möglichkeiten, Marken in Adwords-Kampagnen als Keywords zu verwenden, sind daher in der Praxis deutlich gestiegen. Es empfiehlt sich aber nach wie vor, vor Veröffentlichung einer solchen Kampagne anwaltlichen Rat einzuholen über die Frage, ob das rechtlich Erlaubte eingehalten oder bereits eine so genannte Verwirrung der Marktteilnehmer eingetreten ist.



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