Neue Wende bei Massenentlassungen: BAG-Vorlage an den EuGH setzt entscheidende Impulse

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Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 1. Februar 2024 (Az. 2 AS 22/23 (A)) könnte wegweisende Änderungen im Umgang mit Massenentlassungen herbeiführen. Der Beschluss umfasst eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bezüglich der Auslegung verschiedener Aspekte der Richtlinie 98/59/EG (MERL).


Kern des Beschlusses

Das BAG bittet um Klärung von vier zentralen Fragen, die sich auf die Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen beziehen.

Diese betreffen unter anderem:


Die Wirkung einer Kündigung ohne ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige

Kann eine Kündigung im Rahmen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer Entlassungssperre beenden?


Einhaltung der Anzeigevorschriften

Muss eine Massenentlassungsanzeige bestimmte Anforderungen erfüllen, damit die Entlassungssperre ablaufen kann?


Nachträgliche Korrekturen durch den Arbeitgeber

Kann der Arbeitgeber eine fehlende oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige nachträglich korrigieren, um die Arbeitsverhältnisse durch bereits ausgesprochene Kündigungen zu beenden?


Gerichtliche Überprüfung der Entlassungssperre

Ist es mit Unionsrecht vereinbar, dass das nationale Recht die Feststellung des Endes der Entlassungssperre allein der Behörde überlässt?


Implikationen für die Praxis

Dieser Vorlagebeschluss des BAG könnte erhebliche Auswirkungen auf die Praxis von Massenentlassungen haben.


Für Arbeitgeber

Es besteht die Notwendigkeit, das Prozedere bei Massenentlassungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Besonders relevant ist dies im Hinblick auf die Erfüllung der Anzeigepflichten und die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur.


Für Arbeitnehmer

Dieser Beschluss könnte zu einer Stärkung ihrer Rechte bei Massenentlassungen führen. Insbesondere ist die Frage der Wirksamkeit von Kündigungen ohne ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige von hoher Bedeutung.


Fazit

Die anstehende Entscheidung des EuGH wird sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer richtungsweisend sein. Es empfiehlt sich, die Entwicklungen in dieser Angelegenheit genau zu verfolgen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.


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