Vorsicht in Chatgruppen: Arbeitsrechtliche Fallstricke bei beleidigenden Äußerungen

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Grundlagen des Arbeitsrechts in Bezug auf Chatgruppen

Das Arbeitsrecht in Deutschland schützt die Integrität und Würde von Mitarbeitern und Vorgesetzten. In jüngster Zeit hat die Nutzung privater Chatgruppen für den Austausch unter Kollegen stark zugenommen. Doch wie der Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Urteil vom 24. August 2023 zeigt, können beleidigende oder menschenverachtende Äußerungen in solchen Gruppen schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Aspekte des Urteils 2 AZR 17/23.


Diskussionspunkte im Urteil


Vertraulichkeitserwartungen

Das Gericht stellte fest, dass in einer privaten Chatgruppe, die aus sieben Personen besteht, nicht automatisch eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung besteht. Arbeitnehmer können nicht unbedingt davon ausgehen, dass ihre Äußerungen nicht an Dritte weitergeleitet werden.


Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten

Auch wenn eine Chatgruppe als privat angesehen wird, entbindet dies nicht von der Verantwortung, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Das Gericht stellt fest, dass die Inhalte privater Kommunikation, die Arbeitskollegen oder Vorgesetzte betreffen, arbeitsrechtlich relevant sein können, insbesondere wenn sie beleidigend oder menschenverachtend sind. Nicht allein die Tatsache langjähriger Beziehungen oder verwandtschaftlicher Verhältnisse in der Gruppe rechtfertigt eine Vertraulichkeitserwartung. Vielmehr müssen spezifische Umstände dargelegt werden, die zeigen, warum eine Vertraulichkeitserwartung in diesem speziellen Kontext berechtigt ist. Das Gericht verdeutlicht, dass schwerwiegende Beleidigungen oder menschenverachtende Kommentare über Arbeitskollegen oder Vorgesetzte zu einer schweren Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führen können und somit eine fristlose Kündigung rechtfertigen.


Entscheidender Gesetzestext

Im Zusammenhang mit dem Urteil ist insbesondere § 626 Abs. 1 BGB von Bedeutung. Dieser regelt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund und stellt klar, dass eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflichten eine solche Kündigung rechtfertigen kann.


Fazit

Dieses Urteil ist ein klares Signal an alle Arbeitnehmer, dass die Äußerungen in privaten Chatgruppen nicht frei von arbeitsrechtlichen Folgen sind. Es unterstreicht die Notwendigkeit, auch in scheinbar privaten Räumen professionelle und respektvolle Kommunikation zu wahren. Das vollständige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 17/23) bietet wertvolle Einblicke, wie solche Fälle gehandhabt werden. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um potenzielle Risiken und Haftungen zu minimieren.

Foto(s): DALL-E

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