Neuer Bußgeldkatalog 2021 – Erhebliche Erhöhung der Bußgelder.

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Der Bundesrat hat am 08.10 2021 der neuen Bußgeldkatalogverordnung zugestimmt. Im Wesentlichen können höhere Bußgelder verhängt werden. Vorgezogene Fahrverbote gelten nicht. Die Regelung für Wiederholungstäter bleibt in Kraft.

Bei der StVO-Novelle vom 28.04.2020 wurde das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt. Daher war diese unwirksam. Bei Erlass einer Verordnung muß angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt zukünftig folgendes:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

- bis 10 km/h: 30 Euro Verwarnungsgeld
- 11-15 km/h: 50 Euro Verwarnungsgeld
- 16-20 km/h: 70 Euro Bußgeld
- 21-25 km/h: 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26-30 km/h: 180 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 31-40 km/h: 260 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h: 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbote
- 61-70 km/h: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 - über 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

- bis 10 km/h: 20 Euro Verwarnungsgeld
- 11-15 km/h: 40 Euro Verwarnungsgeld
- 16-20 km/h: 60 Euro Bußgeld
- 21-25 km/h: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26-30 km/h: 150 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 31-40 km/h: 200 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 41-50 km/h: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
 - über 70 km/h: 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

*Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Keine vorgezogenen Fahrverbote.

Fahrverbote setzen wie vor 2020 zwingend erst ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) ein. Die Bußgelder steigen jedoch erheblich.

Höhere Bußgelder bei Parkverstößen und fehlender Rettungsgasse.

Die Bußgelder für Falschparken steigen ebenfalls. Bis zu 110 Euro kostet das verbotswidrige Parken, Parken auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe. Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen oder Parkplätzen für Elektroautos kostet bis zu 55 Euro. 100 Euro fallen an, sofern in Feuerwehrzufahrten geparkt wird. Zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld fallen an, sofern keine Rettungsgasse gebildet wird. Dieser Verstoß wird auch mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.


Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


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