Neues Punktesystem in der Flensburger Verkehrssünderkartei: Änderungen für Ende 2013 geplant

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Bisher erfolgte ein Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten. Die neue Regelung sieht einen Entzug schon bei 8 Punkten vor, reduziert allerdings die Punkteanzahl je Delikt und die Einordnung in Kategorien. Die Delikte verjähren einzeln.

Gegenwärtig erfolgt bei 8 Punkten eine Mitteilung des Kraftfahrbundesamtes über den Punktestand; eine freiwillige Schulung bringt 4 Punkte Abzug, bei 9 bis 13 Punkten allerdings nur noch 2 Punkte. Bei 14 bis 17 Punkten besteht Nachschulungspflicht, bei der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung werden 2 Punkte abgezogen. Sind 18 Punkte erreicht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Regel ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an.

Nach der neuen Regelung wird der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis schon bei 8 Punkten entzogen, dafür werden für jedes Delikt weniger Punkte vergeben. Die Punkte sollen nur noch in zwei und nicht in sieben Kategorien eingeordnet werden. Verkehrsverstöße werden in die Kategorien „grob" und „schwerwiegend" eingeteilt. Grobe Verstöße werden statt 1 bis 3 Punkte mit nur einem Punkt geahndet, schwerwiegende statt aktuell 3 bis 7 nur noch mit zwei neuen Punkten. Bei 4 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 eine Verwarnung. Ob ein Abbau durch Nachschulung möglich ist, ist noch nicht sicher. Aktuell wird davon ausgegangen, dass es keinen Abbau durch Nachschulung geben wird. Jedes Delikt verjährt allerdings einzeln und alte Punkte leben bei neuen Verstößen nicht wieder auf. Damit wäre auch das Thema Überliegefrist erledigt. Delikte mit einem Punkt verjähren nach zwei, Delikte mit 2 Punkten nach 3 Jahren.

Der Bußgeldkatalog soll verschärft werden. Für das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette soll es aber künftig keine Punkte mehr geben.

Vergleich des alten und neuen Punktesystems an Beispielen:

Verkehrsdelikt

Punkte bisher

Punkte neu

Überfahren einer Roten Ampel (1)

4

2

0,8 Promille Alkohol am Steuer(2)

4

2

Während der Fahrt mit Handy telefonieren

1

1

Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts

1

1

Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts

1

1

Unterschreiten des Sicherheitsabstandes (3)

3

2

(1)Rotlicht über eine Sekunde (2) Ordnungswidrigkeit ohne Fahrfehler; (3) bei 130 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts

Die Einzelverjährung ist wohl die wichtigste und beste Regelung der geplanten Reform. Allerdings kann die Höchstgrenze von 8 Punkten nach der neuen Regelung schneller erreicht werden. Wie die konkrete Umsetzung aussieht und wie die ca. 50 Millionen Alt-Punkte in das neue Punktesystem übertragen werden, bleibt abzuwarten.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im DAV.

Mail: kanzlei@anwalthesterberg.de


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