Neues zum Jahreswechsel 23/24

  • 4 Minuten Lesezeit

Wie in jedem Jahr wollen wir uns auch dieses Jahr kurz vor dem Jahreswechsel anschauen, welche Änderungen mit dem neuen Jahr auf uns zu kommen. Einige Änderungen sind schon beschlossene Sache und andere kommen dann im laufenden Jahr auf sie zu. Es lohnt sich diese Themen in nächster Zeit im Blick zu haben.

Hier ein Rundumblick über die wichtigsten Themen im Arbeitsrecht im Jahr 2024.


Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 auf 12,41 € brutto pro Zeitstunde angehoben. Zum 01. Januar 2025 folgt eine zweite Erhöhung auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

Damit erhöht sich auch die Minijob Entgeltgrenze, um weiterhin eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen. Diese liegt zum Jahreswechsel dann bei 538 €.


Erhöhung des Mindestausbildungslohns

Auch die Ausbildungslöhne erhöhen sich zum neuen Jahr:

  • Im ersten Jahr einer Berufsausbildung: 649 Euro.
  • Im zweiten Jahr einer Berufsausbildung: 766 Euro.
  • Im dritten Jahr einer Berufsausbildung: 876 Euro.
  • Im vierten Jahr einer Berufsausbildung: 909 Euro.

Aber wichtig ist, dass diese Grenzen durch Traufverträge unterschritten werden dürfen.


Krankschreibung per Telefon nun dauerhaft

Wie sie vielleicht mitbekommen haben, ist die Krankschreibung per Telefon bereits seit dem 07. Dezember wieder möglich. Und das wird sie wohl auch dauerhaft bleiben. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es muss sich um eine Krankheit ohne schwere Symptome handeln und der Patient/ die Patientin muss in der Praxis bereits bekannt sein.

Eine Krankschreibung für bis zu fünf Tagen ist so möglich, eine Verlängerung dagegen nicht. Dafür müssen Arbeitnehmende auch weiterhin einen Arzt persönlich aufsuchen.


Anzahl der Kinderkrankentage

Während der Corona-Pandemie galten längere Zeiten für das Kinderkrankengeld. Das läuft Ende 2023 aus. Das "Pflegestudiumstärkungsgesetz" enthält auch Änderungen des Kinderkrankengeldes. Für die Jahre 2024 und 2025 gelten hier wieder andere Regelungen, nach denen Eltern einen Anspruch auf 15 Arbeitstage pro Kind je Elternteil bzw. 30 Arbeitstage bei Alleinerziehenden. Die maximale Anzahl ist auf 35 Tage (pro Elternteil) bzw. 70 Arbeitstage bei Alleinerziehenden verändert worden.


Hinweisgeberschutz

Wenn Sie sich in diesem Jahr mit dem Arbeitsrecht beschäftigt haben, sind Sie wahrscheinlich um ein Thema nicht herumgekommen: das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Das ist die deutsche Antwort auf die Whistleblower- Richtlinie der EU. Inkraftgetreten ist es schon in diesem Jahr. Trotzdem möchten wir an dieser Stelle nochmal auf die Notwendigkeit eine interne Meldestelle einzurichten, hinweisen.

Das Gesetz schützt natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für die Öffentlichkeit wichtige Informationen über Verstöße, geheime oder geschützte Zusammenhänge erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben, um Missstände aufzudecken. Es enthält dazu Verbote von Repressalien wie Abmahnungen, die Versagung einer Beförderung, Disziplinarverfahren oder Mobbing.


Arbeitszeitgesetz

Dass die Arbeitszeit elektronisch/ digital erfasst werden muss hat der EuGH bereits 2019 entschieden. Im Jahr 2022 bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass die allgemeine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung bereits besteht.

Der Gesetzgeber ist gefragt ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Einen entsprechenden Entwurf des Bundesarbeitsministeriums gibt es bereits. Danach kann die elektronische Arbeitszeiterfassung geschehen, indem sich Arbeitnehmer mittels eines Zeiterfassungssystems vor dem Dienst ein- und nach Ende der Arbeitszeit wieder auschecken. Eine Ausnahme ist bisher für Kleinbetriebe von bis zu zehn Mitarbeitern vorgesehen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch offen. Dennoch sollten sich Betriebe - vor allem Betriebsräte - mit dem Thema beschäftigen und eine Lösung vorbereiten.


Fachkräfteinwanderungsgesetz

Den Fachkräftemangel spürt man mittlerweile in fast jeder Branche. Mit dem reformierten Fachkräfteinwanderungsgesetz soll der Weg von ausländischen Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Das Gesetz wurde im Juni 2023 verabschiedet.

Erste Änderungen sind bereits im November 2023 in Kraft getreten, dazu gehören die erweiterten Einwanderungsmöglichkeiten mit der Blauen Karte EU, der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen und der Verzicht auf die Korrelation zwischen Qualifikation und Beschäftigung. Weitere folgen dann im Frühjahr 2024: etwa der erleichterte Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation und die erweiterte Beschäftigung von Studierenden und Auszubildenden.

Das Gesetz ist auf drei Säulen aufgebaut: Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule.


Vaterschaftsurlaub 

Zu den großen Themen im Arbeitsleben, das erleben wir in der Praxis immer wieder, gehört die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie soll zukünftig ein bezahlter Urlaub von zehn Tagen nach der Geburt für Väter bzw. den zweiten Elternteil möglich sein. Konkrete Pläne gibt es hier noch nicht, es bleibt also spannend, was das Jahr 2024 noch bringt.

Ähnlich wie bei der Umsetzung der Richtlinien zu Whistleblowern und Arbeitszeit ist Deutschland auch hier erheblich im Rückstand.


Fazit

Auch im kommenden Jahr stehen somit einige Änderungen an. Aber keine Sorgen nun sind Sie bestens informiert und das neue Jahr kann kommen. In diesem Sinne, wünscht Ihnen das gesamte LAW- UNIQ Team einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Bei allen arbeitsrechtlichen Problemen stehen wir Ihnen auch im Jahr 2024 zur Seite. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unsere Online- Terminvergabe oder die Möglichkeit zur kostenlosen Ersteinschätzung auf unserer Website.

Melden Sie sich – wir kümmern uns!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ansgar Dittmar

Beiträge zum Thema