Neuwagen-Kaufrecht/Cybersicherheit: Welche Rechte bestehen bei Softwareproblemen am PKW ?

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Viele Autohersteller haben derzeit Probleme mit der Software der Fahrzeuge. Der VW-Konzern hat inzwischen Medienberichten des NDR zufolge Modelle aus dem Programm genommen (Fundstelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Cyber-Sicherheit-VW-nimmt-Modelle-aus-Programm,vw6118.html).

Für neu entwickelte Modelle gelten seit Mitte 2022 strengere Vorgaben für die Fahrzeugsicherheit.

Wie in einem anderen Rechtstipp bereits berichtet bestehen seit 01.01.2022 auch neue schuldrechtliche Regelungen im Kaufrecht. Neu sind seither Regelungen zu Waren mit digitalen Elementen gemäß § 327a Abs. 3 BGB.

Garantieerklärungen müssen seither nach § 479 BGB insbesondere bestimmte Pflichtangaben enthalten. Beispielsweise muss ein Hinweis auf die Unentgeltlichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Mängelrechte enthalten und einen Hinweis, dass Garantien diese nicht einschränken.

Wird ein Mangel kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt,  tritt die Verjährung
nun erst vier Monate später ein (§ 475e Abs. 3 BGB).

Für die geschädigten Käufer ist ein erleichterter Rücktritt ohne Fristsetzung möglich, da jetzt bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Verkäufer über den Mangel unterrichtet, eine angemessene Frist zu laufen beginnt. Nach altem Recht waren noch eine Fristsetzung und mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche erforderlich.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 23 Jahren im Verkehrsrecht, u.a. auf PKW-Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen spezialisiert. 

Der Süddeutsche Rundfunk hat Rechtsanwalt Steffgen zu den aktuellen Problemen in Stuttgart für die Sendung Marktcheck interviewt. Das Interview der Marktchecksendung vom 27.02.2024 ist über die Internetseite der Anwaltskanzlei Steffgen abrufbar.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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