Notruf bei Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen "Interstellar" - reagieren Sie richtig!    

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Seit Monaten versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „Interstellar“. Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an diesem Film erhalten haben, wird Ihnen der folgende Artikel einen Überblick über die Rechtslage und die Reaktionsmöglichkeiten geben.

Handelt es sich um Betrug oder Abzocke?

Weder noch. Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand den Film „Interstellar“ über eine Filesharing-Plattform öffentlich zugänglich gemacht hat. Dies geschah nachweisbar über Ihren Anschluss. Die zentrale Frage ist jedoch, ob Sie hierfür als Anschlussinhaber verantwortlich gemacht werden können. Sofern der Abgemahnte selbst den Film nicht angeboten hat, können oftmals sämtliche Ansprüche zurückgewiesen werden.

Kann man die Verantwortung ungestraft auf die Kinder schieben?

Bloß nicht! Denn auch Kinder haften ab dem Alter von 7 Jahren selbst! Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ab einem Alter von 7 Jahren das Vorliegen der erforderlichen Einsichtsfähigkeit des Kindes widerleglich vermutet. Nennt man sein Kind als Täter und meint, dann hafte niemand, irrt man sich gewaltig. So hat z. B. Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 04.03.2015, Az. 4 O 211/14, entschieden, dass der 12 Jahre alte Sohn, der in der Verhandlung den Verstoß zugegeben hat, selbst auf Unterlassung haftet. Hier lag offenbar eine anwaltliche Fehlberatung vor, denn das Kind haftet sowohl mit als auch ohne Einsichtsfähigkeit bei den verschuldensunabhängigen Unterlassungsansprüchen.

Was tun bei einer Abmahnung wegen „Interstellar“?

Bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen sollte man sehr vorsichtig vorgehen und schon gar nicht auf Internetforen hören. Die dortigen Ratschläge kann man getrost vergessen, da diese mit der Rechtswirklichkeit meist nichts gemein haben.

Wenn Sie ein Schreiben von Waldorf Frommer wegen „Interstellar“ erhalten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie € 815,00 bezahlen sollen, sollten Sie einen spezialisierten Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. kontaktieren. Er wird Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall aufklären.

In sehr vielen Konstellationen, bei denen ein Dritter den Film „Interstellar“ im Internet angeboten oder z. B. illegal über Popcorn Time angesehen hat, haftet nämlich der Abgemahnte überhaupt nicht, weil er keine Pflichten verletzt hat.

Achtung Falle: Geben Sie ungeschuldet niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung ab

Leider gibt es mittlerweile viele schwarze Schafe unter den Anwälten, die ihre Dienste bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen anbieten. Viele Anwälte raten standardmäßig zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dies ist nicht nur falsch, sondern kann in einer finanziellen Katastrophe enden. Eine solche Erklärung stellt die lebenslang gültige Verpflichtung dar, bei einem erneuten Upload des Films „Interstellar“ eine Vertragsstrafe (in der Regel € 5.000,00) zu bezahlen. Somit geht man ein ganz erhebliches Risiko ein. Betrachten Sie derartige Vorgehensweisen von Anwälten daher kritisch, erst Recht, wenn man Ihnen rechtswidrig lediglich Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer nennt. Anwälte sind verpflichtet, Privatpersonen den kompletten Endpreis zu nennen.

Bei jeder Abmahnung wegen „Interstellar“ ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls notwendig. Oft können dann sowohl die Forderung nach der Unterlassungserklärung und erst Recht die Forderungen nach Zahlung von € 815,00 zurückgewiesen werden.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat bereits tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und hilft bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Interstellar” meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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