Nuri (ehem. Bitwala) GmbH meldet Insolvenz an – Solaris Bank fungierte als Haftungsdach

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Die Nuri GmbH startete 2016 als sog. FinTech als Bitwala GmbH im Bereich Neobank, welche innovative Finanzkonzepte, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen insbesondere über Apps (Web- oder Mobile Applikationen) in Kryptowährungen anbot, mit welchen sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren auseinandersetzt.

Über das "Bitcoin-Ertragskonto" sollte die Celsius Network für die Überlassung von Bitcoins auf der Basis eines (wöchentlich angepassten) Jahreszinssatzes Erträge an den Anleger zahlen. Auf der Internetseite der Nuri GmbH ist (noch heute, Std. 06.09.2022) von „Sparplänen“ die Rede.
Eine Bezeichnung, welche nach hiesiger Einschätzung die tatsächlichen Risiken solcher spekulativer Kapitalanlagen erheblich relativiert.

Die Nuri GmbH war dabei u.a. in Bezug auf die Vermittlung des Bitcoin-Ertragskontos, das von der Celsius Network LLC angeboten wurde, als vertraglich gebundener Vermittler für die solarisBank AG tätig.

Der Auszahlungsstopp des Kryptoanbieters Celsius Network aus den USA, welcher sodann Insolvenz anmeldete (Chapter 11 of the United States Bankruptcy Code) führte offenbar zu Schwierigkeiten auch bei Nuri. Dies dürfte wiederum auf Liquiditätsprobleme der Celsius angesichts des Absturzes von Kryptowährungen, insbesondere des Bitcoin, zurückzuführen sein.

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So heißt es u.a. auf der Website der „Sparpläne“, auf der Homepage ist u.a. von

New Reality Banking

die Rede, direkt gefolgt von allgemeinen Informationen über Nutzerzahlen, App-Bewertungen…und einer vermeintlichen

100.000 EUR
Einlagensicherung

Weiter unten wird ausgeführt,

Euro-Einlagen auf dem Bankkonto sind bis zu 100.000 Euro durch das deutsche Einlagensicherungssystem (DGS) geschützt.

Krypto-Assets sind formal keine Währung, schon gar nicht Euro, sie werden auf Wallets gehalten und liegen nicht „auf dem Bankkonto“, die Einlagensicherung dürfte nach hiesiger Einschätzung nicht greifen.

Zudem heißt es in den Sonderbedingungen,

Beim Bitcoin-Ertragskonto schließen Kunden mit Celsius Network ein eigenes Vertragsverhältnis, an dem Nuri nicht beteiligt ist. Auf dieser Grundlage können Kunden ihre Bitcoins direkt an Celsius Network zur freien Verfügung übertragen.

Der US-amerikanische Kryptoanbieter Celsius ist jedenfalls von den deutschen Einlagensicherungssystemen nicht erfasst.

Im Ergebnis dürften Anleger, welche in der Annahme, bei einem sogenannten „Sparplan“ handle es sich um eine sichere Anlage, Bitcoin-Ertragskonten eröffnet haben, nicht ordnungsgemäß über die Risiken informiert worden sein.

Damit kommen Schadensersatzansprüche gegen die solarisBank AG als sogenanntes Haftungsdach in Betracht.

Fazit:

Anleger sehen sich bei Kapitalanlagen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.
 Doch sie sollten sich trotz der Komplexität nicht grundsätzlich abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren, er vertritt geschädigte Anleger bundesweit, außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft(en), regelmäßig sind solche Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich beispielsweise gegen die Gesellschaft (Emittentin) selbst, aber auch gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Daneben bedarf es nicht selten der Forderungsanmeldung in den jeweiligen Insolvenzverfahren, welche Vorgänge wie die beschriebenen regelmäßig begleiten.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite!



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