"Oculus", Film – Waldorf Frommer Abmahnung und € 815,00 Forderung – Was tun? Richtig reagieren!

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Viele Nutzer des Streaming Portals Popcorn Time erhalten Waldorf Frommer Abmahnungen, und wissen oft nicht warum. Ihnen wird von der Universum Film GmbH vorgeworfen, den Film „Oculus“ im Internet illegal angeboten zu haben. Sie sollten deshalb € 815,00 bezahlen und einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterschreiben. Ebenso geht es zahllosen Nutzern von Internettauschbörsen täglich.

Was tun bei Abmahnung wegen Popcorn Time?

Viele Nutzer von Popcorn Time und Filesharing-Netzwerken wissen nicht, dass sie den Film „Oculus“ bereits während des Streamens oder des Herunterladens anbieten, weil ein bittorrent client automatisch die gestreamten oder bereits heruntergeladenen Teile des Films anbietet. Daher reichen bereits wenige Sekunden oder Minuten für eine Urheberrechtsverletzung aus.

Die Ermittlungen der Ipoque GmbH sind sehr zuverlässig. Ein Gutachten, das die einwandfreie Funktion der Ermittlungssoftware untersucht, kostet mehrere tausend Euro, die man sich sparen kann.

Bevor man handelt, sollte man jedoch anwaltlich prüfen lassen, ob der Abgemahnte überhaupt haftet. Die Haftung entfällt nämlich in unzähligen Fällen, weil der Abgemahnte weder Täter noch Störer war.

Geben Sie niemals unschuldig eine modifizierte Unterlassungserklärung ab

Wer sich im Internet umschaut, entdeckt eine unglaubliche Masse von Ratschlägen zum Thema Waldorf Frommer Abmahnung. Meist wird einem geraten – leider auch von vielen Anwälten – sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Ratschläge sind jedoch in etlichen Fällen sträflich falsch.

Jede Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, ist ein lebenslang gültiger Vertrag, der die Verteidigungschancen gegen die Kosten später erheblich erschweren wird. Auch wird bei einem erneuten Anbieten in Zukunft eine Vertragsstrafe fällig, die in der Regel mindestens € 5.000,00 beträgt.

Sie sehen: Aufgrund der verheerenden Folgen gibt man eine modifizierte Unterlassungserklärung nur dann ab, wenn man unbedingt muss.

Bundesweite Hilfe – Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen

Lassen Sie Ihren Fall professionell prüfen – bundesweite zu einem fairen Pauschalpreis. Ratschläge aus dem Internet sind nicht nur sehr oft falsch, sondern verwirren mehr, als sie Klarheit schaffen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat mehr als 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Gerne prüfe ich für Sie, ob überhaupt eine Verpflichtung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung besteht.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr an (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  •    Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  •    Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  •    Faire Pauschalpreise
  •    Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf. Gerne auch am Wochenende.


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