Offenbar Datenleck bei Telemedizin-Anbieter Dr. Ansay: Rechtliche Schritte für Betroffene

  • 3 Minuten Lesezeit

In der heutigen digitalen Welt verlassen sich immer mehr Menschen auf Telemedizin-Anbieter, um medizinische Beratung und Behandlung bequem von zu Hause aus zu erhalten. Doch was passiert, wenn vertrauliche Gesundheitsdaten durch einen Datenleak gefährdet sind, so wie es jüngst beim bekannten Telemedizin-Anbieter "Dr. Ansay", welcher nicht erst seit der Teillegalisierung von Cannabis ein bekanntes Unternehmen der Branche ist, vorgekommen zu sein scheint? 

In diesem Artikel werden die tatsächlichen und rechtlichen Schritte, die Betroffene eines solchen Vorfalls ergreifen können, beleuchtet.

Der Datenleak beim Telemedizin-Anbieter

Kürzlich wurde bekannt, dass der bekannte Telemedizin-Anbieter "Dr. Ansay" offenbar Opfer eines Datenleaks wurde, wie es wohl ursprünglich über den bekannten Social-News-Aggregator Reddit erstmalig vermeldet wurde (vgl. unter anderem auch hier). Zwischenzeitlich berichteten u.a. auch computerbild.de sowie DAZ.online darüber. Dabei wurden vertrauliche Gesundheitsdaten von einer noch nicht überschaubaren Anzahl von Patienten kompromittiert. Diese Daten, vorliegend wohl insbesondere Rezepte, könnten sensible persönliche Patienteninformationen wie Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse etc. enthalten. Ein solcher Vorfall wirft nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf das Vertrauen der Patienten in die Telemedizin-Branche haben.

Rechtliche Schritte für Betroffene

  1. Informationsbeschaffung: Als erstes sollten Betroffene alle verfügbaren Informationen über den Datenleak sammeln, einschließlich der Art der kompromittierten Daten, des Zeitpunkts des Vorfalls und der potenziellen Auswirkungen auf sie persönlich. Ernsthafte Befürchtungen über den Missbrauch der geleakten Daten in Zukunft kann schon einen Schadensersatz begründen! Wichtig ist hierbei auch, betreffende Nachweise beispielsweise mittels Screenshots zu sichern.

  2. Datenschutzrechtliche Überprüfung: Betroffene sollten ihre Rechte gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen von einem Spezialisten überprüfen lassen, vorliegend insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Gesetze legen fest, welche Pflichten Unternehmen haben, um personenbezogene Daten zu schützen, und welche Rechte Einzelpersonen haben, wenn ihre Daten verletzt werden. 

  3. Kontakt mit einem Anwalt: Es ist ratsam, sich hierfür an einen Anwalt mit Erfahrung im Datenschutzrecht zu wenden, um die rechtlichen Optionen zu besprechen. Hierbei geht es - nicht nur, aber insbesondere - wie eben dargestellt um Rechte gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Ein Anwalt kann Betroffenen helfen, ihre Rechte geltend zu machen, Schadensersatzansprüche zu prüfen und rechtliche Schritte gegen den Telemedizin-Anbieter einzuleiten, vgl. auch hier.

  4. Meldung an Datenschutzbehörden: In öffentlich-rechtlicher Hinsicht kann es sinnvoll sein, den Datenleak den zuständigen Datenschutzbehörden zu melden, wobei hierzu grundsätzlich auch das betroffene Unternehmen bereits verpflichtet ist. Ein Anwalt kann Betroffene bei der ordnungsgemäßen Durchführung einer solchen Meldung unterstützen.

  5. Überwachung der Situation: Betroffene sollten die Situation weiterhin genau beobachten und sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Daten zu schützen und mögliche Schäden zu minimieren.

Schlussfolgerung

Ein Datenleak generell, insbesondere aber bei einem Telemedizin-Anbieter, bei dem in der Regel zwangsläufig sensible Gesundheitsdaten anfallen, kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben und wirft ernsthafte Fragen zum Datenschutz auf. Durch das Verständnis ihrer rechtlichen Rechte und die Zusammenarbeit mit einem Anwalt aus dem Bereich des Datenschutzrechtes können Betroffene Maßnahmen ergreifen, um ihre Interessen zu schützen und für die Verletzung ihres Datenschutzes angemessen entschädigt zu werden. Wenn Sie Opfer eines Datenleaks bei einem Telemedizin-Anbieter sind, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


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Foto(s): RA Rademacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland


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