OLG Hamburg: NL Nord Lease AG muss Auseinandersetzungsguthaben zahlen. Keine Verjährung.

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Anleger der Nord Lease AG können die Zahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens noch erfolgreich geltend machen.

Das Landgericht Hamburg hatte unserem Mandanten mit Urteil vom 29.05.2018 Recht gegeben: Das eigentlich bereits Ende 2012 von der Nord Lease AG (ursprünglich NL Nordleas AG; zwischenzeitlich Albis Finance) zu zahlende Auseinandersetzungsguthaben kann der Anleger immer noch verlangen. Seine Ansprüche sind nicht verjährt. Jetzt ist rechtskräftig entschieden: Die Nord Lease AG muss das komplette Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von € 5.800,- sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren unseres Mandanten zahlen.

Das Oberlandesgericht hat das nun bestätigt, nachdem die Nord Lease AG gegen das gegen sie ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt hatte.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sieht es als treuwidrig an, dass die NL Nord Lease unserem Mandanten die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens zunächst wegen eines angeblichen Liquiditätsengpasses verweigert hat und sich später dann auf die Einrede der Verjährung berufen hat. Die Verjährungseinrede verstößt nach Ansicht des OLG Hamburg gegen Treu und Glauben und geht damit ins Leere. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher den ehemaligen Gesellschaftern, die Verjährungseinrede der Nord Lease AG nicht einfach zu akzeptieren, sondern anwaltlich prüfen zu lassen, ob ihre Ansprüche tatsächlich verjährt sind. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.



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