OLG Stuttgart v. 12.10.2021 : Behörde muss grundsätzlich Einsicht in gesamte Meßreihe gewähren

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Betroffene einer Geschwindigkeitsmessung, die Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, können bei der Verwaltungsbehörde Einsicht in die digitalen Falldatensätze der gesamten Meßreihe nehmen. Die Behörden lehnen dies häufig aber ab. Grundsätzlich steht hiergegen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG offen. 

Jedoch bearbeiten Behörden einen solchen Antrag gelegentlich nicht und leiten ihn ohne Abhilfe an die Staatsanwaltschaft weiter.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 21.12.2021 (4 Rb 25 Ss 1023/20) in einem entsprechenden Fall, in welchem ein Urteil des Amtsgerichts mit der Rechtsbeschwerde angegriffen, das Urteil aufgehoben. Demzufolge liegt eine Verletzung des fair-trial-Grundsatzes  vor, wenn dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" nicht entsprochen und dessen Verteidigung damit unzulässig beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO). 

Der Anspruch auf ein faires Verfahren (fair-trial-Grundsatz) ergibt sich aus Art.6 Abs. 1 EMRK. Das Oberlandesgericht Stuttgart nimmt Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 (über welche bereits in einem anderen Beitrag berichtet wurde).

Demnach besteht ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldakte vorhandenen Informationen zum Meßvorgang.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Unfallschadensabwicklung, Verkehrsstraftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Fahrerlaubnisrechts (Führerschein) spezialisiert.

Der Anspruch auf Einsicht in diese weiteren Unterlagen ist nach seinen langjährigen Erfahrungen deshalb so wichtig, da sich ohne sie für die Verteidigung keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messung ergeben. Ohne diese Anhaltspunkte wird ein Richter keine gerichtliche Überprüfung der Messung durch einen Sachverständigen veranlassen.  


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